Anklage wegen Wiederbetätigung
40-jähriger Tamsweger erhält Freispruch

Im Prozess rund um die mutmaßliche Wiederbetätigung eines 40-jährigen Tamswegers fiel heute Nachmittag ein Freispruch. | Foto: symboldbild: pixabay
4Bilder
  • Im Prozess rund um die mutmaßliche Wiederbetätigung eines 40-jährigen Tamswegers fiel heute Nachmittag ein Freispruch.
  • Foto: symboldbild: pixabay
  • hochgeladen von Anita Empl

Am Salzburger Landesgericht musste sich heute ein 40-jähriger Tamsweger wegen Wiederbetätigung verantworten. Er soll auf einem von ihm betriebenen Telegramkanal mit über 15.000 Abonnenten den Holocaust mehrmals geleugnet und gerechtfertigt haben.

SALZBURG/TAMSWEG. „Hitler hat nie jemanden getötet“ oder „das waren alles Leute, die ihren Job gemacht haben“. Mit solchen Nachrichten soll ein angeklagter Tamsweger über Telegram mehrmals den Holocaust geleugnet, verharmlost oder sogar für gut befunden haben. Zudem habe er die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit der Judenverfolgung gleichgesetzt. Heute stand er deswegen in Salzburg vor Gericht. Er erhielt einen Freispruch. Die Geschworenen entschieden, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wiederbetätigung

Am Landesgericht Salzburg wurde am Dienstag, den 24. Jänner ein Fall von Wiederbetätigung im Lungau verhandelt. Ein 40-jähriger Tamsweger war angeklagt. Er soll über seinen Telegramkanal mit 15.600 Abonnenten mehrmals den nationalsozialistischen Holocaust und andere Nazi-Verbrechen geleugnet, verharmlost oder als positiv dargestellt haben. Laut Anklage tätigte er unter anderem folgende Aussagen: „Hitler hat nie jemanden getötet“, „Zyklon B wurde zur Desinfektion eingesetzt“, „das waren alles Leute, die ihren Job gemacht haben“, oder „Da hat einer nicht sauber genug gearbeitet, denn sonst hätten wir keine Pandemie“.

Mehrmals soll der Angeklagte in seiner Abonnenten-starken Gruppe NS-Verbechen geleugnet, verharmlost oder gutgeheißen haben. | Foto: Symbolbild: Philip Steiner
  • Mehrmals soll der Angeklagte in seiner Abonnenten-starken Gruppe NS-Verbechen geleugnet, verharmlost oder gutgeheißen haben.
  • Foto: Symbolbild: Philip Steiner
  • hochgeladen von Philip Steiner

"Ungeimpft" auf Judenstern

Weiters wird der Mann auch beschuldigt, die Corona Maßnahmen der Bundesregierung mit der Judenverfolgung im NS-Regime gleichgesetzt zu haben. Dabei soll er in einem auf seinem Kanal veröffentlichten Video einen gelben Judenstern in die Kamera gehalten haben auf dem "ungeimpft" geschrieben stand. Dann soll er in Richtung des damaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober gefragt haben, ob ihm das vielleicht bekannt vorkäme.

Heute musste sich am Landesgericht ein 40-jähriger Lungauer wegen mutmaßlicher Wiederbetätigung verantworten. | Foto: Symbolbild: Neumayr
  • Heute musste sich am Landesgericht ein 40-jähriger Lungauer wegen mutmaßlicher Wiederbetätigung verantworten.
  • Foto: Symbolbild: Neumayr
  • hochgeladen von Philip Steiner

Anklage

Der beschuldigte Tamsweger wurde auf Basis der Paragrafen 3g und 3h des Verbotsgesetzes angeklagt. Ihm wurde die grobe Verharmlosung des Holocausts über ein Massenmedium vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

Das Urteil

Laut Berichterstattung des ORF beteuerte heute der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant "nicht so ein Mensch sei". Der Beschuldigte gab zu, dass ein Hitler-Foto, welcher er ins Internet gestellt hatte, in retrospektive unpassend gewesen sei. Er habe damit eigentlich nur eine Diskussion anstoßen wollen, wo bei anderen Menschen die Grenze liegen würde. Dass auf dem von ihm betriebenen Telegramkanal manche Leute rechtsradikales Gedankengut geteilt hätten, sei ihm nur selten aufgefallen. In diesen Fällen habe er die Inhalte dann auch gelöscht.

Im Falle einer Verurteilung hätten dem Angeklagten bis zu 10 Jahre Haft gedroht. Er erhielt einen Freispruch. | Foto: Symbolbild: Philip Steiner
  • Im Falle einer Verurteilung hätten dem Angeklagten bis zu 10 Jahre Haft gedroht. Er erhielt einen Freispruch.
  • Foto: Symbolbild: Philip Steiner
  • hochgeladen von Philip Steiner

Der 40-Jährige erhielt heute vor dem Salzburger Landesgericht einen Freispruch. Die Geschworenen entschieden, dass er sich keine strafbaren Handlungen zu Schulden hatte kommen lassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das könnte dich auch interessieren:

Kinderpornografie Anklage gegen Florian Teichtmeister
Bluttat in Piesendorf: Lebenslang für Täter

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Larissa Müllner | Foto: Stefan Schubert
2:28
2:28

Jubiläum und Frühbucherbonus
Ein Jahr „Reisefieber“: Jetzt Urlaub buchen und sparen

Larissa Müllner feiert am 9. November das einjährige Bestehen ihres Online-Reisebüros "Reisefieber"und bedankt sich bei Kundinnen und Kunden für ein erfolgreiches erstes Geschäftsjahr. Außerdem gibt es einen besonderen Frühbucherbonus, der auf den Sommerurlaub 2025 abgestimmt ist. Am 9. November 2024 feiert das Reisebüro „Reisefieber“ in der Leitung von Larissa Müllner sein einjähriges Bestehen. Danke an Kundinnen und KundenDie Reiseunternehmerin äußert sich dankbar für die Unterstützung ihrer...

Anzeige
Das Schaf als Symbol der Hoffnung | Foto: Caritas Österreich
4

Schenken mit Sinn
Weihnachtsgeschenke, die doppelt Freude bringen

Wie wäre es, dieses Jahr ein Weihnachtsgeschenk zu machen, das nicht nur Herzen berührt, sondern auch Leben verändert? Auf schenkenmitsinn.at gibt es Geschenkideen, die Freude schenken und zugleich Gutes bewirken. Ob für die Familie, Freund*innen oder Kolleg*innen – mit diesen besonderen Spendenpaketen zeigst du Engagement und schenkst Hoffnung für Menschen in Not. 6 Gründe für sinnvolle Geschenke1. Freude schenken, wo sie dringend gebraucht wird: Dein Spendengeschenk kommen dort an, wo es...

  • Salzburg
  • Lungau
  • PR-Redaktion Salzburg

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Salzburg auf MeinBezirk.at/Salzburg

Neuigkeiten aus dem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Newsletter abonnieren und wöchentlich lokale Infos bekommen

MeinBezirk auf Facebook: Salzburg.MeinBezirk.at

MeinBezirk auf Instagram: @salzburg.meinbezirk.at

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.