Anklage wegen Wiederbetätigung
40-jähriger Tamsweger erhält Freispruch
Am Salzburger Landesgericht musste sich heute ein 40-jähriger Tamsweger wegen Wiederbetätigung verantworten. Er soll auf einem von ihm betriebenen Telegramkanal mit über 15.000 Abonnenten den Holocaust mehrmals geleugnet und gerechtfertigt haben.
SALZBURG/TAMSWEG. „Hitler hat nie jemanden getötet“ oder „das waren alles Leute, die ihren Job gemacht haben“. Mit solchen Nachrichten soll ein angeklagter Tamsweger über Telegram mehrmals den Holocaust geleugnet, verharmlost oder sogar für gut befunden haben. Zudem habe er die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit der Judenverfolgung gleichgesetzt. Heute stand er deswegen in Salzburg vor Gericht. Er erhielt einen Freispruch. Die Geschworenen entschieden, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wiederbetätigung
Am Landesgericht Salzburg wurde am Dienstag, den 24. Jänner ein Fall von Wiederbetätigung im Lungau verhandelt. Ein 40-jähriger Tamsweger war angeklagt. Er soll über seinen Telegramkanal mit 15.600 Abonnenten mehrmals den nationalsozialistischen Holocaust und andere Nazi-Verbrechen geleugnet, verharmlost oder als positiv dargestellt haben. Laut Anklage tätigte er unter anderem folgende Aussagen: „Hitler hat nie jemanden getötet“, „Zyklon B wurde zur Desinfektion eingesetzt“, „das waren alles Leute, die ihren Job gemacht haben“, oder „Da hat einer nicht sauber genug gearbeitet, denn sonst hätten wir keine Pandemie“.
"Ungeimpft" auf Judenstern
Weiters wird der Mann auch beschuldigt, die Corona Maßnahmen der Bundesregierung mit der Judenverfolgung im NS-Regime gleichgesetzt zu haben. Dabei soll er in einem auf seinem Kanal veröffentlichten Video einen gelben Judenstern in die Kamera gehalten haben auf dem "ungeimpft" geschrieben stand. Dann soll er in Richtung des damaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober gefragt haben, ob ihm das vielleicht bekannt vorkäme.
Anklage
Der beschuldigte Tamsweger wurde auf Basis der Paragrafen 3g und 3h des Verbotsgesetzes angeklagt. Ihm wurde die grobe Verharmlosung des Holocausts über ein Massenmedium vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft gedroht.
Das Urteil
Laut Berichterstattung des ORF beteuerte heute der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant "nicht so ein Mensch sei". Der Beschuldigte gab zu, dass ein Hitler-Foto, welcher er ins Internet gestellt hatte, in retrospektive unpassend gewesen sei. Er habe damit eigentlich nur eine Diskussion anstoßen wollen, wo bei anderen Menschen die Grenze liegen würde. Dass auf dem von ihm betriebenen Telegramkanal manche Leute rechtsradikales Gedankengut geteilt hätten, sei ihm nur selten aufgefallen. In diesen Fällen habe er die Inhalte dann auch gelöscht.
Der 40-Jährige erhielt heute vor dem Salzburger Landesgericht einen Freispruch. Die Geschworenen entschieden, dass er sich keine strafbaren Handlungen zu Schulden hatte kommen lassen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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