Behindertenparkausweis: Kulanzzeit in Linz beendet
Nur bis Ende 2015 waren jene weißen Parkausweise ohne Lichtbild für Behinderte gültig, die vor 2001 ausgestellt wurde. Die neuen Ausweise stellt das Sozialministeriumservice aus. Jenen Verkehrsteilnehmern, die den neuen Ausweis nicht rechtzeitig beantragt haben, gewährte die Stadt Linz bis Ende April eine Kulanzfrist, in der nicht gestraft wurde. Diese ist nun zu Ende. "Seit 1. Mai wird ohne gültigen Parkausweis gestraft. Einzelne Härtefälle, deren Verfahren noch läuft und deren Antrag bis April gestellt wurde, werden natürlich gesondert geprüft“, sagt Vizebürgermeister Detlef Wimmer. Die nach dem 1. Jänner 2001 von den Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellten Parkberechtigungen in hellem Blau mit Lichtbild sind nach wie vor gültig.
Behindertenpass ist Voraussetzung
Um einen Parkausweis zu erhalten, ist ein vom Sozialministeriumservice ausgestellter Behindertenpass gemäß §§ 40 ff des Bundesbehindertengesetzes (BBG) mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ nötig. Nähere Informationen dazu finden sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice.
Um die Mobilität jener Personen mit Einschränkungen zu fördern, wurden in Linz einige Behindertenstellplätze eingerichtet. Sie befinden sich zum Beispiel vor Ämtern, Institutionen, Gesundheits- und Kultureinrichtungen. Inhaber von Parkausweisen gemäß § 29 b StVO können zusätzlich auch Parkverbote und Kurzparkzonen nutzen. In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen kann gratis geparkt werden. Eine Übersicht dazu finden Sie auf www.linz.at/verkehr.
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