Teleshopping: AK gewinnt vor Gericht
(red). Weil eine Teleshopping-Firma ihren Kunden einen höheren Betrag in Rechnung stellte als im Fernsehen versprochen und trotz Rücktritt das Geld nicht zurückbezahlte, klagte die Arbeiterkammer (AK) auf Unterlassung und gewann nun in erster Instanz vor dem Handelsgericht Wien. Verrechnet wurden etwa zusätzliche Handling-, Zustell- und Versicherungskosten. Dieses Urteil führt zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei Käufen über Teleshopping, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.
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