Mehr Geld im Börsel ab 2016
Die Steuerreform hat ein Gesamtvolumen von 5,2 Milliarden Euro.
OÖ (pfa). Im Jänner lohnt es sich, genau aufs Konto zu schauen, denn die Steuerreform wird nun schlagend. „Fast alle Einkommensschichten werden profitieren“, sagt August Wöginger, ÖAAB-Generalsekretär und ÖVP-Nationalrat aus dem Innviertel.
Kernpunkt der Reform ist eine neue Einteilung der Steuertarif-Stufen. Diese wurden von drei auf fünf erhöht und flacher gestaltet. Der Eingangssteuersatz wurde von 36 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Die Steuerstufen führen oft zu Missverständnissen, denn man zahlt nicht für sein gesamtes Jahreseinkommen den gleichen Steuersatz: 11.000 Euro sind immer steuerfrei. Die Lohnhöhe zwischen 11.000 und 18.000 Euro wird, jetzt neu, mit 25 Prozent besteuert. Für den Einkommensteil zwischen 18.000 und 31.000 Euro muss man 35 Prozent abliefern. Von 31.000 bis 60.000 Euro sind 42 Prozent Steuern zu bezahlen, Einkommensteile zwischen 60.000 und 90.000 Euro sind mit 48 Prozent besteuert und der Verdienst über 90.000 Euro hat eine Quote von 50 Prozent.
Wöginger plädiert für eine Abschaffung der „kalten Progression“: Durch die jährlichen Gehaltsanpassungen kann es sein, dass der Verdienstzuwachs in eine höhere Steuerklasse fällt und der Steuersatz damit einen Gutteil wieder wegfrisst. Wöginger: „In anderen Ländern gibt es schon Rechensysteme, die diese Gehaltserhöhungen berücksichtigen.“
Bruttolohn – Entlastung
monatlich – jährlich
1200 Euro – 174 Euro
1500 Euro – 485 Euro
2000 Euro – 882 Euro
2500 Euro – 956 Euro
3000 Euro – 1318 Euro
3500 Euro – 1497 Eruo
4000 Euro – 1557 Euro
4500 Euro – 1616 Eruo
5000 Euro – 1385 Euro
5500 Euro – 1458 Euro
Der Kinderfreibetrag wurde von 220 Euro auf 440 Euro verdoppelt, was Familien zum Beispiel folgende Ersparnis bringt:
Familie mit einem Kind, Verdienst der Mutter 2500 Euro und des Vaters 1500 Euro. Steuerentlastung gesamt: 1515 Euro jährlich. Alleinerzieherin mit zwei Kindern: Bruttoverdienst 2500 Euro, Steuerentlastung 1109 Euro pro Jahr.Eine genaue Berechnungsmöglichkeit bietet das Finanzminis-
terium im Internet unter: www.bmf.gv.at/entlastung
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