"Gmbh light ist nicht tot, aber noch auf der Intensivstation"

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"Da werden wir nicht locker lassen, denn das ist nicht in Ordnung", will der Vizepräsident der oberösterreichischen Wirtschaftskammer Oberösterreich, Clemens Malina-Altzinger den nunmehrigen Kompromiss auf Regierungsebene im Streit um die GmbH light nicht hinnehmen.
Wie bereits im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen, wird das Stammkapital grundsätzlich von 10 000 wieder auf 35 000 Euro erhöht. Kompromiss: Für neu gegründete GmbH besteht die Möglichkeit einer „Gründungsprivilegierung“. Was sich hinter dieser Wortschöpfung versteckt? Das Stammkapital kann mit 10.000 Euro festgesetzt werden, wobei mindestens die Hälfte davon in bar zu leisten ist.

Spätestens nach zehn Jahren 35.000 Euro Stammkapital

"Gründungspriviligierte" GmbH müssen innerhalb von zehn Jahren ihr Stammkapital auf 35.000 Euro anheben. Diese Aufstockung kann aus Unternehmensgewinnen angespart werden. Sie muss nicht aus der Privattasche der Gründer finanziert werden. Aber: "Eine 10.000-Euro-GmbH hat künftig eine Rücklage zu bilden, in die ein Betrag einzustellen ist, der mindestens einem Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag und unter Berücksichtigung der Veränderung unversteuerter Rücklagen, entspricht", erklärt Steuerexperte Markus Raml von Raml & Partner.

"Gründungsprivilegiert" muss nicht in den Firmenwortlaut

"Diese Gründungsrücklage kann dann für die Aufstockung auf EUR 35.000 Stammkapital verwendet werden." Anders als im Ursprungsentwurf vorgesehen, sei im Firmenwortlaut der Gesellschaft nunmehr nicht der Zusatz „gründungsprivilegiert“ aufzunehmen. Die Gesellschaft muss aber auf ihren Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Websiten auf die Gründungsprivilegierung hinweisen. Diese kann jederzeit durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags beendet werden, sofern in der Zwischenzeit insgesamt mindestens 17.500 Euro auf die Stammeinlagen geleistet wurden. Ansonsten endet die Gründungsprivilegierung spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch, so Raml. Er übt heftige Kritik am nunmehrigen Kompromiss:

"Vertrauen in die Politik verloren"

"Obwohl die Beibehaltung der Mindest-KöSt in den Gründungsjahren auf 500 Euro und die Streichung des verpflichteten Firmenzusatzes 'gründungspriviligiert' durchaus begrüßenswert sind, sind die geplanten Änderungen insgesamt gründerfeindlich und ist der Vertrauensverlust in die Politik nicht mehr umkehrbar. Die GmbH „light“ ist zwar nicht tot, kämpft aber auf der Intensivstation um ihr Überleben." Sein Nachfolger als Vorsitzender der Jungen Wirtschaft Oberösterreich, Peter Reiter, legt nach: "Die im Sommer des Vorjahres angekündigte GmbH-Reform wurde zum größten Teil wieder zurückgenommen. Dieser Schritt ist völlig unverständlich und wird von uns klar abgelehnt.“ Ein Dorn im Auge ist Reiter im Namen der Jungunternehmer zudem die — wenn auch, wie angekündigt, auf drei Jahre befristete — Streichung des Gewinnfreibetrages für Gewinne über 30.000 Euro bei Investitionen in bestimmte Wertpapiere: „Die beschlossenen Änderungen beim Gewinnfreibetrag treffen genau jene Selbstständigen, die Wirtschaftswachstum schaffen. Und dafür, dass sie dies tun, werden sie nun auch von der Regierung einmal mehr zur Kasse gebeten“, so Reiter.

Auswirkung auf bestehende GmbH light

Bisher gegründete GmbH light müssen bis spätestens 1. März 2024 ihr Stammkapital auf 35.000 Euro erhöht haben. Auch diese Erhöhung kann aus Unternehmensgewinnen erfolgen. Dafür sind auch bestehende 10.000-Euro-GmbH verpflichtet, ein Viertel des Gewinnes jährlich einer Rücklage zuzuführen. Die Verpflichtung zum Hinweis auf die Gründungspriviligierung in den Geschäftspapieren soll für bestehende 10.000-Euro-GmbH erst ab 1. März 2015 gelten.

Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Die Mindestkörperschaftsteuer soll künftig in den ersten fünf Jahren nach Gründung bei 500 Euro, bis zum zehnten Jahr bei 1.000 und danach bei 1.750 Euro liegen.

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