Religiöse Diskriminierung, ja oder nein?
Gerechtigkeit für alle, ja oder nein?

(Symbol)Bild: Ivica Stojak. Ein Bild aus der thematischen Bilderreihe "Interreligiöser Dialog, Gerechtigkeit für alle, ja oder nein?"
  • (Symbol)Bild: Ivica Stojak. Ein Bild aus der thematischen Bilderreihe "Interreligiöser Dialog, Gerechtigkeit für alle, ja oder nein?"
  • hochgeladen von Ivica Stojak

Bis zum 14. 03. 2019, bis zu dem Tag, an dem auch der österreichische Bundesrat sich mehrheitlich (mit 36-Ja-Stimmen und mit 32-Nein-Stimmen!) dafür entschloss, keinen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats bezüglich der neuen Karfreitags-Regelung zu erheben, wurden wir mit Berichten über dieses Thema, nämlich das Thema "Religiöse Diskriminierung, ja oder nein? Gerechtigkeit für alle ja oder nein?" in diversen Medien tagtäglich und mehr als ausreichend versorgt.

Aus diesem Grund an dieser Stelle nur ein paar Beispiele dafür:

- EU-Gericht: Noch ein Feiertag für uns alle dazu!
- Karfreitag - Kurz verspricht Bemühen um gute Lösung
- Wird jetzt getauscht? Der Karfreitag ist wichtiger als der Pfingstmontag
- Aus für Karfreitag: Evangelische wehren sich. Jetzt drohen Klagen!
- „Demokratieschädlich“: Evangelische Synode geht auf Distanz zur Regierung

Da diese ungute Entwicklung auf religiösem Gebiet in Österreich nichts Neues ist, zeigt ein weiteres solches Beispiel, ein weiteres solches Beispiel, welches nämlich noch älter ist als diese höchst umstrittene, weil diskriminierende Karfreitags-Regelung schon jetzt selbst ist.

Es handelt sich dabei konret um einen über einem Jahrzehnt alten Fall, welcher folgendermaßen und mit Worten, der damals selbst davon betroffenen Person zu beschreiben ist:

Beispiel 1:

"Sehr geehrte/r Herr/Frau ……………..
>
> Da Sie jetzt für die Gleichberechtigungs-,
> Gleichbehandlungs- bzw. Antidiskriminierungsfragen
> und
> - Maßnahmen zuständig sind, wende ich mich mit
> dieser
> Anfrage an Sie. Es geht um Folgendes:
>
> Ich arbeite in einer gemeinnützigen Einrichtung,
> bzw.
> in einem Verein, der zur Gänze aus den öffentlichen
> Mitteln finanziert wird und wo eigentlich auf Grund
> der gesetzten Leitlinien Gleichberechtigung,
> Gleichbehandlung und Chancengleichheit pure
> Selbstverständlichkeit sein sollte. Unsere
> Geschäftsführung hat aber trotzt alldem - und mit
> tatkräftiger Unterstützung unseres Betriebsrates -
> eine Betriebsvereinbarung getroffen, die unseren
> Kollegen und KollegInnen, welche einer anderen (als
> römisch-katholischen) Konfession angehören einen
> zusätzlichen freien Tag pro Jahr ermöglicht. Das
> heißt dann praktisch, dass diese KollegInnen
> zusätzlich zu all den gesetzlich schon
> vorgeschriebenen Feiertagen (wie Ostern, Weihnachten
> etc.), auch einen weiteren freien Tag erhalten bzw.
> in
> Anspruch nehmen können, "damit sie, wie das
> offiziell
> bei uns begründet wird, diesen im Kreise ihrer
> Familie
> feiern können". Da ich aber das als eine Bevorzugung
> bzw. Diskriminierung auf religiöser Basis, nämlich
> Diskriminierung von uns allen, die wir ja nicht dem
> Islam bzw. dem serbisch-orthodoxen Glauben*
> angehören,
> nicht nur sehe, sondern auch konkret erlebe (denn:
>
> 1) sie bezeichnen sich so wie so (bis auf ein Paar)
> selbst in der Öffentlichkeit als leidenschaftliche
> Atheisten (und das vor allem, wo sie natürlich
> wieder
> damit punkten und somit für sich wieder damit
> Vorteile
> verschaffen können!)
> 2) wir anderen, die wir ja nicht den oben
> angeführten
> Glaubensrichtungen angehören, an solchen Tagen, dann
> infolge dieser Tatsache doppelter Arbeitsbelastung
> ausgesetzt sind),
>
> deshalb meine (An-)Frage an Sie: Kann so eine meiner
> Meinung nach völlig diskriminierende
> Betriebsvereinbarung und dem o.ö. Gleichbehandlungs-
> und Antidiskriminierungsgesetz nach überhaupt
> gesetzeskonform sein?
>
>
> Mit freundlichen Grüßen und im Voraus dankbar ..."

Entnommen der an die Antidiskriminierungsstelle des Landes gerichtete E-Mail-Nachfrage, samt ihrer Originaltextformatierung!

Beispiel 2:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Zunächst einmal möchte ich mich für die bisherige Unterstützung bedanken, dann aber gleich mit weiteren Fragen überhäufen und zwar:

Da mein Arbeitgeber auch dieses Mal, d. h. sein mir gegebenes Versprechen einmal mehr nicht gehalten hat, nämlich mir bei der Dienstauflösung entgegen zu kommen, habe ich selbst kündigen bzw. gehen müssen, da ich als ich mein letztes E-Mail-Schreiben (siehe Anhang "........") an alle KollegInnen geschickt habe, sofort meine Büroschlüssel abgeben und das Büro auf der Stelle verlassen musste.

Deshalb

A) übermittle ich Ihnen die Schlussabrechnung mit der Bitte, dass Sie sich diese anschauen und überprüfen, ob sie stimmt (Ich hatte noch 20 Tage Urlaub, und 5,5 Stunden Überstunden! -siehe deshalb auch den Anhang "Schlussabrechnung-Begleitschreiben)

B) muss ich sie weiters fragen, wie kann ich meinen noch-Arbeitgeber (noch bis zu ......... dauert mein Dienstverhältnis) dazu bewegen, mir eine Kopie der angeblich von mir unterzeichneten Konkurrenzklausel zukommen zu lassen, weil was ich weiß, ich habe so eine Klausel nie unterschrieben! Da durch seitens dieser "gemeinnützigen" Vereinigung versucht wird, mir meine Zukunft ganz zu zerstören, wäre es für mich sehr wichtig, mir eine endgültige Sicherheit darüber zu verschaffen!

C) eine Frage bezüglich der Diskriminierung auf religiöser Basis
Ausgangssituation:

Obwohl es hier ganz offiziell um eine gemeinnützige Einrichtung, bzw. um einen Verein geht, der zur Gänze aus den öffentlichen Mitteln finanziert wird, und wo eigentlich auf Grund der gesetzten Leitlinien bzw. der Fördervereinbarungen Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit pure Selbstverständlichkeit sein sollte, hat die Geschäftsführung dieser Einrichtung trotzt alldem - und mit tatkräftiger Unterstützung unseres Betriebsrates - eine Betriebsvereinbarung getroffen, die unseren Kollegen und KollegInnen, welche einer anderen (als römisch-katholischen) Konfession angehören einen
zusätzlichen freien Tag pro Jahr ermöglicht. Das heißt dann praktisch, dass diese KollegInnen zusätzlich zu all den gesetzlich schon vorgeschriebenen Feiertagen (wie Ostern, Weihnachten etc.), auch einen weiteren freien Tag erhalten bzw. in Anspruch nehmen können, „damit sie, wie das offiziell bei uns begründet wird, diesen im Kreise ihrer Familie feiern können“. Da ich aber das als eine Bevorzugung bzw. Diskriminierung auf religiöser Basis, nämlich Diskriminierung von uns allen, die wir ja nicht dem Islam bzw. dem serbisch-orthodoxen Glauben angehören, nicht nur sehe, sondern auch konkret erlebe (denn:

1)sie bezeichnen sich so wie so (bis auf ein Paar) selbst in der Öffentlichkeit als leidenschaftliche Atheisten (und das vor allem, wo sie natürlich wieder damit punkten und somit für sich wieder damit Vorteile verschaffen können!)

2)wir anderen, die wir ja nicht den oben angeführten Glaubensrichtungen angehören, an solchen Tagen, dann infolge dieser Tatsache doppelter Arbeitsbelastung ausgesetzt sind),

Deshalb meine (An-)Frage an Sie: Kann so eine meiner Meinung nach völlig diskriminierende Betriebsvereinbarung überhaupt noch gesetzteskonform sein?

Für eine konkrete Diskriminierung in diesem Fall können vielleicht auch die anderen Begleitumstände wichtig sein, wie z. B.

a) die Tatsache, dass man weder von den Weihnachten noch von anderen großen christlichen (sprich staatlichen ) Festen merken kann (keine Weihnachtsbäume, keine Adventskränze usw. und das alles mit Begründung, dass die religiösen Gefühle von den dort vorbeischauenden KlientInnen, die dem Islam angehören, dadurch vielleicht verletzt werden könnten ),

b) dann bei hausinternen Festen automatisch und fast ausschließlich ein bestimmtes ...[...]... Restaurant engagiert wird, so dass dann nur (dem-)entsprechende Büffets bzw. nur (dem-)entsprechendes Essen serviert wird,

c) ..... [...}...

Mit freundlichen Grüßen und im Voraus dankbar für Ihre Hilfe

..............

P.S.: Da ich schon diesbezüglich sowohl bei der Antidiskriminierungsstelle des Landes (Siehe Anhang „... [...] …“) als auch bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft (siehe Anhang „Antwortschreiben – Wien“) entsprechende Anfragen gemacht habe, geht es mir jetzt vor allem darum,
a) von Ihnen Ihre Meinung dazu zu hören,
b) zu erfahren, ob Sie mich bei weiteren Schritten unterstützen möchten und ob ich im Falle, dass ich mich für ein Gerichtsverfahrens entscheide, mit einem kostenlosen Rechtsschutz Ihrerseits rechnen darf.

Entnommen der an die AK-Rechtsberatung (d. h. an die Rechtsberatung der AK Oberösterreich!) entsprechend gerichtete E-Mail-Nachfrage der betroffenen Person selbst, samt ihrer Originaltextformatierung!

*Wichtig bei der hier beschriebenen Ausgangslage des ganzen Rechtsfalles ist auch die Tatsache, dass es bei der durch diese neu entstandenen Situation betreffenden Belegschaft zu dem Zeitpunkt nur eine einzige Person mit serbisch-orthodoxen Wurzeln gab, nur eine einzige Person mit serbisch-orthodoxen Wurzeln gab, welche sich aber selbst als eine solche mehr für atheistisch als religiös gehalten hat.

Damit das Ganze für Sie / für Dich, lieber Leser, liebe Leserin, nicht jetzt auf einmal und plötzlich nicht zu lange und vor allem aber nicht zu viel wird, höre ich aus diesem Grund an dieser Stelle mit einer weiteren Fallbeschreibung auf.

Ich weiß, dass Sie / dass Du, lieber Leser, liebe Leserin, jetzt mit Spannung darauf wartest, wie die einzelnen zu dem Zeitpunkt für so eine Situationsentwicklung zuständigen Behörden darauf reagiert haben, aber aus dem bereits erwähnten Grund, kann ich an dieser Stelle nur noch sagen: "Diese Reaktionen bzw. die damit verbundenen Antworten/Bescheide werden  sicherlich für viel Gesprächsstoff sorgen!"

FORTSETZUNG FOLGT!

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