Urteil bekannt
Freispruch 15 Jahre nach Mord bei Wiener Reichsbrücke

- "Ich habe keinen gemordet, ich schwöre bei allen Heiligen", so der freigesprochene 47-Jährige.
- Foto: Screenshot Wien heute/ORF
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Am 19. Dezember 2008 wurde ein 38-Jähriger tot neben einer Parkbank vor der Reichsbrücke aufgefunden. Erst 15 Jahre später konnte der Tatverdächtige, ein heute 47-Jähriger, festgenommen werden. Doch er wurde am ersten Prozesstag freigesprochen.
WIEN. Fast 15 Jahre nach einem mutmaßlichen Mord vor der Reichsbrücke in der Leopoldstadt kam es am Dienstag zum Prozess gegen den Tatverdächtigen Omar B. Der heute 47-Jährige soll am 19. Dezember 2008 den 38-jährigen Mohamed D. mit einem Schuss ins Bein getötet haben. D. wurde neben einer Parkbank am Treppelweg tot aufgefunden, es war einer der 15 Morde in ganz Österreich. MeinBezirk.at berichtete:
Der 47-Jährige wurde bereits am ersten Tag von den Vorwürfen freigesprochen. Die Geschworenen verwarfen in dem Mordprozess die Anklage einstimmig, berichtet "APA" und der Staatsanwalt akzeptierte die Entscheidung und gab noch im Gerichtsaal einen Rechtsmittelverzicht ab. Somit ist der Freispruch bereits rechtskräftig.
Laut dem Staatsanwalt handelte es sich um einen "ungewöhnlichen Prozess", denn: "Zum einen ist die Tat 15 Jahre her. Es gibt keinen eindeutigen Hinweis. Aber viele Indizien", wird er vom "Kurier" zitiert. Die Ermittlerinnen und Ermittler fanden damals in der Nacht eine 20 Meter lange Blutspur, die zum offensichtlichen Tatort führte - dort fand man zwei Patronenhülsen und eine Schere.
"Ich schwöre bei allen Heiligen"
"Ich habe keinen gemordet, ich schwöre bei allen Heiligen", so der freigesprochene 47-Jährige. 2000 hatte er in Österreich um Asyl angesucht, was rechtskräftig abgelehnt wurde. Den Getöteten habe er in der Justizanstalt (JA) Stein kennengelernt, dort saßen beide wegen Drogen- und Eigentumsdelikten.

- Am 19. Dezember 2008 wurde hier die Leiche eines 38-Jährigen neben einer Parkbank am Treppelweg aufgefunden.
- Foto: Georg Hochmuth / APA / picturedesk.com
- hochgeladen von Antonio Šećerović
"Die Indizien sind nicht einmal ansatzweise geeignet, um ihn wegen Mordes verurteilen zu können", sagte der Verfahrenshelfer des 47-Jährigen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, auch am Handy gab es keinen einzigen Hinweis. Keiner - mit einer einzigen Ausnahme - der sämtlich geladenen Zeugen erschien vor Gericht am Dienstag, weshalb ihre damaligen Angaben, die schriftlich protokolliert worden waren, vorgelesen worden sind.
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