Transport
Passagiere können nun Preis für Taxifahrt ausmachen

- Die Begeisterung über die neue Regelung hält sich bei Herrn Günter und Herrn Tareq am Kremser Bahnhofplatz in Grenzen.
- Foto: Doris Necker
- hochgeladen von Doris Necker
Taxameter oder Preis nach Absprache für eine Taxifahrt? Beides ist seit dem 1. Jänner 2021 möglich.
KREMS/ NÖ. Seit Jahresbeginn wurden die Auflagen für Taxifahrer in Österreich geändert.
So werden Strecken, wenn Fahrgäste direkt in ein Taxi steigen, weiterhin mit dem Taximeter verrechnet. Neu ist, dass Taxigäste, die das Fahrzeug online bestellen, sich vorab einen Preis mit der Taxizentrale ausmachen können. Dafür gibt es jedoch einen Mindestbetrag von fünf Euro.
Mit Sammeltaxis unterwegs
Neu ist auch die Möglichkeit Sammeltaxis zu benützen. Das heißt mehrere Fahrgäste können auch unterwegs auf der Fahrt mitgenommen werden.
Dabei müssen alle Passagiere vorab über alle Mitreisende, die Fahrtdauer und den Preis fix informiert werden. Die Bezirksblätter fragten bei Taxifahrern am Kremser Bahnhofsplatz nach, was sie von den Neuerungen halten. Ein Fahrer von dem Taxiunternehmen Brani findet die Regelung gut – vor allem für längere Strecke sowie die Möglichkeit von mehrere Einstiegsstellen für Passagiere.
Fahrzeuge sind kostspielig
Wenig begeistert von der neuen Verordnung sind manche Taxifahrer. Sie sagen , dass diese schon länger in Österreich gilt, jedoch erst heuer in Niederösterreich umgesetzt wurde. Herr Günter, Taxilenker der Kremser Firma Shägy, befürchtet einen Preiskampf. Er meint: „Meiner Meinung nach leidet die Qualität der Taxis. Ich kann leicht günstig fahren, wenn ich etwa Fahrer nicht anmelde.“
Auch Herr Tariq, Fahrer für Rittner Taxi,ist für die Beibehaltung des Taximeters, da Unternehmen die Einnahmen benötigen.
„Schließlich müssen die Fahrzeuge gewartet und immer wieder erneuert werden. Das kostet Geld. Und ich frage mich, ob dass so weiterhin möglich sein wird."
Laut der Wirtschaftskammer ist coronabedingt das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen erforderlich. Das gilt sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen wie etwa eine Trennwand mehr als eine Person gleichzeitig aufhalten.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.