Neue Wege im Strafvollzug

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Ziel der elektronischen Fußfessel ist es, Strafgefangene bei ihrer Reststrafe auf ein regelkonformes Verhalten in der Gesellschaft zurück zu führen oder nur bei kurzen Haftstrafen den Arbeitsplatz weiterhin zu sichern.
KREMS (don). Eine elektronische Fußfessel ist ein Gerät zur Überwachung, das am Fußgelenk eines Straftäters angebracht wird. Dabei sind nicht alle Inhaftierten von dieser milderen Form des Strafvollzuges betroffen, sondern nur bestimmte Gruppen.
„Dazu zählen all jene, die nur mehr den Rest ihrer Haftstrafe verbüßen müssen und die mit der elektronischen Fußfessel auf ein regelkonformes Verhalten in der Gesellschaft vorbereitet werden sollen“, erklärt Brigadier Alfred Steinacher von der Vollzugsanstalt Wien. Die Justizanstalt Stein ist von diesen Maßnahmen nicht direkt betroffen, da die geeigneten Insassen ins Landesgericht Krems überstellt werden. Am 1. September 2010 konnten die ersten Ansuchen seitens der Strafgefangenen gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine verbleibende Reststrafe von nicht mehr als zwölf Monaten.
Neustart vorbereiten
„Unser Ziel ist es, die Leute so vorzubereiten, dass zwar eine Einschränkung in der Lebensführung gegeben ist, aber dass bereits mit allen Vorbereitungen wie Arbeitssuche und Wohnungsbeschaffung begonnen werden kann“, erklärt Steinacher. Rund eintausend Menschen landen jährlich wegen Körperverletzung durch zu hohen Alkoholkonsum vor Gericht. „Diese Menschen müssen bestraft werden, aber es hat wenig Sinn wegen fünf Monaten Haftstrafe Arbeitsplatz und Familie zu verlieren. Mit der Fußfessel ist eine elektronische Überwachung gewährleistet. Außerdem wird damit die Gesllschaft nicht geschädigt. Verliert ein Straftäter wegen weniger Monate seinen Arbeitsplatz, bezieht er die Mindestsicherung, für die der Steuerzahler aufkommt und ist damit nicht in der Lage, etwaiges zu zahlendes Schmerzensgeld zu erwirtschaften“, so der Brigadier der Wiener Vollzugsanstalt.
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