Abgabenverrechnung in Krems wird unter die Lupe genommen

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KREMS. Eine funktionierende Kanalisation ist eine wesentliche Infrastruktureinrichtung moderner Gesellschaften. Nicht nur aus hygienischen Gründen. Auch für den Umweltschutz ist die hochwertige Abwasserbeseitigung von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung erfolgt über angeschlossene Betriebe und Privathaushalte. Zur Verrechnung werden die verbaute Fläche und die Anschlüsse an das Kanalnetz herangezogen. Und genau da hakt es.
Krems ist beliebt
Die Stadt Krems wächst und entwickelt sich kräftig. Neue Zuzügler und Betriebe siedeln sich an, neue Wohnungen und Häuser entstehen, bestehende Objekte werden umgebaut oder erweitert. Und genau da setzt die Stadt Krems an. Magistratsdirektor Karl Hallbauer erklärt anhand eines Beispiels: „Wenn jemand seine baulichen Veränderungen wie Hausvergrößerung, Dachgeschossausbau und Wintergarten ordnungsgemäß gemeldet hat, zahlt er mehr als ein Bürger, der eine Vergrößerung seiner Wohnnutzfläche nicht gemeldet hat. Die unterbliebene Meldung von Wohnflächen- und Nutzungsänderungen ist unfair gegenüber den Kremserinnen und Kremsern, die der Meldepflicht nachgekommen sind. Der korrekte Bürger würde sozusagen draufzahlen“.
Aktion Fairness
Um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, startet die Stadt nun die nächste Runde der „Aktion Fairness“. Im Rahmen dieses Projektes werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, bauliche Veränderungen entsprechend dem NÖ Kanalgesetz binnen 14 Tagen ab Veränderung zu melden, sofern dies noch nicht passiert ist. Unterstützung zur Abfassung der Veränderungsanzeige kann über das Anlagenamt im Service Center Bauen persönlich oder telefonisch eingeholt werden.
Abgaben anpassen
Neben dem Ziel, Fairness herzustellen, folgt die Stadt dem Gesetzesauftrag und wird auch Vermessungen und Überprüfungen vor Ort durchführen. Im Rahmen dieses Gesetzesauftrages ist den von der Behörde eingesetzten Personen Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren.
Finanzstadtrat Helmut Mayer: „Die Bürgerinnen und Bürger haben sicher nicht bewusst diese Anzeigen unterlassen, sondern schlichtweg darauf vergessen. Wir wollen aber erreichen, dass Veränderungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften gemeldet werden.“
Die Veränderungsanzeige kann über das Anlagenrecht im Service Center Bauen, Bertschingerstraße 13, angefordert werden: anlagenrecht@krems.gv.at, Tel. 02732/801-433
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