Hietzing
Im neuen Jahr startet der neue Verbindungsbahn-Prozess
Die nächste Runde in Sachen Verbindungsbahn steht an: Mitte Februar beginnt der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht. Darin werden die Beschwerden über den UVP-Bescheid und die naturschutzrechtliche Bewilligung des Landes Wien behandelt. Die ÖBB haben inzwischen ihre Pläne mit Ideen aus dem Gestaltungswettbewerb überarbeitet.
WIEN/HIETZING. In der Geschichte des Kampfs gegen die Verbindungsbahn-Pläne der ÖBB wird bald ein neues Kapitel aufgeschlagen: Im Frühjahr startet die neue Runde vor Gericht. Am 14. und 15. Februar beginnt die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gegen den Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie auch gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung des Projekts seitens der Wiener Landesregierung.
Denn beide Beschwerden werden jetzt vor dem BVwG zusammengezogen, wie Rechtsanwalt Stephan Messner informiert. Er vertritt die Initiative "Attraktivierung der Verbindungsbahn – ohne Hochtrasse und Querungsverlust". Diese hat als eine von insgesamt zwölf Parteien Einspruch gegen die positive UVP eingelegt.
ÖBB ändern Verbindungsbahn-Pläne
Der neue Gerichtsprozess startet also bald, lange hat es unter anderem wegen eines Richterwechsels gedauert. Messner beanstandete zuvor zudem die Einberufung eines Sachverständigen, der seines Erachtens durch entgeltliche Tätigkeiten für die ÖBB befangen sei. Jetzt wurde vom Gericht eine neue Sachverständigen-Liste vorgelegt. "Ob wir mit diesen Sachverständigen einverstanden sind, müssen wir noch prüfen", erklärt Messner.
Außerdem haben die ÖBB noch Projektänderungen eingebracht, wie die Initiative "Verbindungsbahn-besser" informierte. Diese basieren auf dem Ideenwettbewerb zur Gestaltung der neuen Verbindungsbahn. Wie dem Änderungsantrag zu entnehmen ist, betreffen die Neuerungen unter anderem die Gestaltung des Bereichs Hietzinger Hauptstraße/Auhofstraße und mehrere Begrünungsmaßnahmen. Für Messner fallen die Änderungen nicht ins Gewicht, am Grundkonzept der Planung würde sich nichts ändern. "Wir stehen weiterhin gegen die Hochtrassenführung ein."
Rechtsfragen sollen geklärt werden
Die Initiative "Verbindungsbahn-besser" kann den Änderungen aber etwas Positives abgewinnen. "Aus unserer Sicht geht dies zweifellos auf den Druck der Bürgerinitiativen zurück, dass die ÖBB diese Einbringung nun für notwendig gehalten hat." Ein Mehrwert für die Hietzinger Bevölkerung sei in den Plänen jedoch weiterhin nicht erkennbar.
In den ersten beiden Tagen der Verhandlung wird es unter anderem um die "Abklärung unklaren Beschwerdevorbringens" und um die Behandlung von Rechtsfragen gehen, wie aus dem Beschluss hervorgeht. Es wird wohl nicht der letzte Termin vor Gericht sein.
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