Steuerecke Rein & Partner
Handwerkerbonus für 2024 und 2025

- Der Hartberger Steuerberater Mag. Gerhard Rein informiert.
- Foto: Peklar
- hochgeladen von Alfred Mayer
HARTBERG. Wie bereits vor einigen Jahren, wird es in den Jahren 2024 und 2025 wieder einen Handwerkerbonus geben.
Mit dem Handwerkerbonus können 20% der Arbeitskosten gefördert werden. Die Förderung beträgt mindestens € 50 und max. € 2.000 pro Person und Wohneinheit für 2024 sowie max. € 1.500 pro Person und Wohneinheit für 2025. Umfasst sind nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen oder zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen. Die Privatperson muss dabei volljährig und voll geschäftsfähig sein.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 1. März 2024) können online ab 15. Juli 2024 bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 1. März 2025 und abhängig von den budgetären Mittel bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden.
Kontakt
Mag. Rein & Partner Steuerberatung
8230 Hartberg, Alleeg. 13
03332/65080 | hartberg@rein-stb.at
www.rein-stb.at
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