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Steuerberatung
Alles über die GSVG-Pflicht für Gewinnausschüttungen

Mag. Rein der Rein & Partner Steuerberatung erklärt die Pflichten und Einzelheiten.  | Foto: Peklar
  • Mag. Rein der Rein & Partner Steuerberatung erklärt die Pflichten und Einzelheiten.
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Gewinnausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafter sind bei der Berechnung der Beitragsgrundlage für die GSVG-Pflichtversicherung mit zu berücksichtigen, sofern ein auch nur geringer Geschäftsführerbezug besteht.

HARTBERG. Die SVS bezieht seit 2019 Gewinnausschüttungen in die Berechnung der Beitragsgrundlage der GSVG mit ein. Diese Verwaltungspraxis wurde vor kurzem vom VwGH bestätigt. Alle Einkünfte aus der Tätigkeit als Geschäftsführer oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind heranzuziehen, um festzustellen, ob die relevante Versicherungsgrenze überschritten wird. Es wird im Gesetz keine Einkunftsart ausgeschlossen. Daher sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen einzubeziehen.

Auch die Organstellung als Liquidator begründet eine selbständige Tätigkeit, auch wenn während der Liquidation keine aktiven geschäftlichen Tätigkeiten mehr ausgeübt werden. Somit ist auch hier die Voraussetzung für eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit erfüllt.
Weiters ist zu beachten, dass für Geschäftsführerbezüge, die an geschäftsführende Gesellschafter gezahlt werden, die Pflicht zur Abfuhr des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) sowie zur Entrichtung der Kommunalsteuer besteht.

Mag. Rein & Partner Steuerberatung
Alleegasse 13
8230 Hartberg
Tel: 03332/65080
E-Mail: hartberg@rein-stb.at
www.rein-stb.at

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