"Zum Haareraufen"
Happ: „Friseurbesuch muss wieder für alle möglich sein!"
Schon am kommenden Montag (31. Jänner) wird der Lockdown für Ungeimpfte offiziell beendet. Die 2-G-Regel bleibt jedoch bestehen und führt dazu, dass ein kleiner Teil der Bevölkerung körpernahe Dienstleister wie Friseure nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
TIROL. Der Lockdown für Ungeimpfte ist ab 31. Jänner vorbei, doch die 2-G-Regel bleibt bestehen. Der Innungsmeister der Tiroler Friseure, Clemens Happ ärgert sich und hat dafür überhaupt kein Verständnis: "Ein regelmäßiger Friseurbesuch gehört zu den Grundbedürfnissen unserer Gesellschaft und ist wichtig für das physische und psychische Wohlbefinden. Wir fordern daher das Aus für die 2-G-Regel, damit endlich wieder alle Tirolerinnen und Tiroler dieses Grundbedürfnis in einem Friseursalon stillen können", so Happ.
„Massiver wirtschaftlicher Schaden"
Die Gefahr von Ansteckungen sei durch die geltende FFP2-Masken-Pflicht gering, ist sich der Innungsmeister sicher. Sollte die 2-G-Regelung weiterhin bestehen bleiben, befürchtet Happ, dass noch mehr gezwungen werden, die Dienste von Pfuschern in Anspruch zu nehmen. „Das wäre zum einen ein massiver wirtschaftlicher Schaden. Die seit November geltende 2-G-Regel hat die Umsätze der Betriebe stark einbrechen lassen. Wenn es so weitergeht, sind Arbeitsplätze in Gefahr und der Staat fällt um wichtige Steuereinnahmen um. Zum anderen wäre es auch aus gesundheitspolitischer Sicht fatal", so Innungsmeister Happ.
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