Lebensmittel-Einkauf
Bauernmärkte dürfen weiter offenhalten
Bauernmärkte dürfen auch während der Corona-Zeit stattfinden. Es gelten allerdings die bekannten Sicherheitsmaßnahmen.
Für Bauernmärkte im Freien heißt das laut Landwirtschaftskammer eine Abstandsregel von mindestens einem Meter und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Gleiches gilt für geschlossene Verkaufsräume von Direktvermarktern. Pro 10 m² Verkaufsfläche darf aber nur ein Kunde diesen Verkaufsraum betreten. Gelegenheitsmärkte wie Adventmärkte sind untersagt.
Ist die Verkaufsfläche kleiner als 10 m², so darf immer nur ein Kunde den Verkaufsraum betreten.
Bei Buschenschanken ist die Abholung von Speisen und Getränken zwischen 6.00 und 20.00 Uhr möglich.
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