Regionalentwicklungsprogramm
Leitbild für das Südburgenland präsentiert
Das Burgenländischen Raumplanungsgesetz sieht vor, dass auch auf regionaler und kommunaler Ebene Entwicklungsprogramme bzw. Konzepte erstellt werden. Nachdem im August des Vorjahres das Leitbild für die Region Neusiedler See – Parndorfer Platte vorgestellt wurde, liegt nun auch jenes für die Region Südburgenland vor. Dieses wurde von Landesrat Heinrich Dorner, Peter Zinggl, Hauptreferat Landesplanung und den Bürgermeistern Franz Kazinota und Jürgen Dolesch im Kastell Stegersbach präsentiert.
STEGERBACH. Das Leitbild für die Region Südburgenland wurde auf Basis der Herausforderungen für die nächsten zehn Jahre erstellt. Dazu gehören unter anderem neue Wege in der Mobilität, die Hervorhebung regionaler Stärken, die Vorreiterrolle bei Erneuerbaren Energien und das Wohnen im Grünen.
„Die inhaltlichen Schwerpunkte für dieses Jahrzehnt und die Bedürfnisse der Menschen in der Region Südburgenland bildeten letztlich die Grundlage für die Leitziele“, so Dorner.
Zentraler Bestandteil bei der Erstellung des "Regionalen Entwicklungsprogramms (REP)" war die Einbindung der Bevölkerung mittels Online-Befragung. In Projektsteuerungsgruppen ebenso miteingebunden wurden die 72 südburgenländischen Gemeinden aus den Bezirken Jennersdorf, Güssing und Oberwart. Die Ergebnisse sind in die Erstellung des Leitbildes miteingeflossen.
Vier Kernpunkte
Für die Region Südburgenland wurden die vier Kernpunkte festgelegt. Diese beinhalten überörtliche Siedlungsgrenzen, landwirtschaftliche Vorrangzonen, interkommunale Betriebsgebiete sowie schützenwerte Freilandzonen
Überörtliche Siedlungsgrenzen
Überörtliche Siedlungsgrenzen dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen sowie dem Schutz sensibler Landschaftsteile. Damit sollen kompakte Siedlungsentwicklung forciert, der Charakter der Region erhalten und sensible Naturräume, landschaftsprägende Hanglagen oder auch landwirtschaftlich genutzte, hochwertige Flächen geschützt werden.
Landwirtschaftliche Vorrangzonen
Durch die Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorrangzonen werden die fruchtbarsten Agrarflächen vor Verbauung geschützt, dadurch zugleich Versorgungssicherheit mit hochwertigen, landwirtschaftlichen Produkten gesichert und Bodenverbrauch wirksam reduziert. Baulandwidmungen dürfen in diesen Vorrangzonen nicht vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind auf bereits gewidmetem Bauland Bauten oder die Erweiterung eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, aber auch Bauten für z B. erneuerbare Energien.
Interkommunale Betriebsgebiete
Das Regionalentwicklungsprogramm setzt den Rahmen für zukünftige Industriegebiete. Neuausweisungen oder Erweiterungen bestehender Betriebsgebiete außerhalb von Betriebsstandorten gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP 2011) sind nur bis zu einer Gesamtfläche von 1,5 ha zulässig. Darüberhinausgehende Neuausweisungen von Betriebsgebieten sind nur bei gemeindeübergreifender Kooperation als sogenannte „Interkommunale Betriebsgebiete“ zulässig.
Freiraumzonen
In Freiraumzonen, die vor allem Trockenrasen- und Feuchtgebiete umfassen, sind aufgrund deren besonderen Naherholungswerts oder aufgrund sonstiger schützenwerter Güter Baulandwidmungen nicht zulässig.
Grundlage für örtliche Entwicklungskonzepte
Das Regionalentwicklungsprogramm sei eine wichtige Grundlage zur Erstellung der örtlichen Entwicklungskonzepte, so Stegersbachs Bürgermeister Jürgen Dolesch und der Bürgermeister aus Neustift bei Güssing, Franz Kazinota. Die Gemeinde Stegersbach sei gerade selbst dabei ein örtliches Entwicklungskonzept 2040 zu erstellen, so Dolesch.
„Das ist eine große Herausforderung. Es geht um die Entwicklung der nächsten zehn Jahre. Es ist für uns Bürgermeister wichtig zu wissen, wo die Siedlungsgrenzen sind, wo Entwicklungspotenzial ist und was geschützt gehört“, so Kazinota.
Fakten zur Region Südburgenland
Die REP-Region Südburgenland mit ihrer überwiegend ländlichen Struktur umfasst eine Fläche von 1.471 Quadratkilometer mit 72 Gemeinden mit über 97.000 Einwohnern und 42.139 Haushalten. Die prägende Streusiedlungsstruktur bringt spezielle Herausforderungen mit sich, bildet mit der reizvollen Landschaft aber auch die Grundlage für den Tourismus in der Region. Kellerstöckl, Thermen und Radfahren sind wichtige Alleinstellungsmerkmale. Die lokalen, innovativen Wirtschaftsbetriebe tragen wesentlich zur Wertschöpfung der Region bei.
Regionen des Landes
In Kooperation mit der TU Wien/Institut für Raumplanung, Forschungsbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung wurden die Inhalte der REP festgelegt und das Burgenland in vier Regionen eingeteilt:
- Region „Nord 1“: Neusiedler See – Parndorfer Platte (Bez. Neusiedl am See und die Gemeinden am Westufer des Neusiedler Sees im Bez. Eisenstadt)
- Region „Nord 2“: Eisenstadt-Mattersburg (Teile des Bez. Eisenstadt und Bez. Mattersburg)
- Region Mittelburgenland (Bez. Oberpullendorf)
- Region Südburgenland (Bez. Oberwart, Bez. Güssing und Bez. Jennersdorf)
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.