Angebot vs. Verbot
Das Spielen ist hier (nicht) verboten

Wenn das Verbotsschild nicht wäre, könnten sich Kinder im Hof der Siedlung austoben. Zwischen verwehren und verbieten gibt’s aber Unterschiede. | Foto: WOCHE
  • Wenn das Verbotsschild nicht wäre, könnten sich Kinder im Hof der Siedlung austoben. Zwischen verwehren und verbieten gibt’s aber Unterschiede.
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Fußballspielen trotz Verbotsschild im Siedlungsgebiet? Wie gehen Gemeinden damit um?

Wohnsiedlungen bieten Familien heutzutage mehr Lebensqualität als je zuvor. Grünflächen, Gemeinschaftsplätze und Co. sorgen für ein Miteinander in der Anonymität. Dass es dabei zu Konflikten kommen kann, ist unausweichlich. Vor allem, wenn die Bedürfnisse ganzer Generationen aufeinanderprallen. Ein Dauerstreitthema: das Spielen im Hof. Während Kinder einen natürlichen Bewegungsdrang haben, fühlen sich häufig ältere Bewohner von dem dadurch entstehenden Lärm belästigt. Schilder, die darauf hinweisen, dass das Spielen verboten ist, sind dann die Folge.
Aber: Wie gehen kinderreiche Gemeinden damit um? Wir haben nachgefragt – auch, ob derartige Verbotsschilder überhaupt rechtens sind.

Eigene Angebote geschaffen

Mit über 12.700 Bewohnern zählt Gratwein-Straßengel zur einwohnerstärksten Gemeinde des Bezirks. Dass in der Marktgemeinde demnach auch viele Familien mit Kindern wohnen, ist nur logisch. Damit sie sich auch ausreichend bewegen können, gibt’s ein umfangreiches Angebot. Über 20 Spielplätze, Parks und Sportanlagen laden sämtliche Altersgruppen dazu ein, ihren Interessen und Stärken an der frischen Luft nachzugehen. "Ob in einem Wohngebiet das Spielen verboten ist, entscheidet der Eigentümer. Bei solchen Flächen kann eine Gemeinde nicht eingreifen", teilt Gratwein-Straßengels Ausschussobmann für Jugend, Bildung und Sport, Gernot Papst, mit. "Aber wir haben viele Spielmöglichkeiten und Sportangebote geschaffen. Wir brauchen Platz für unsere Familien, wo sich Kinder austoben können. Und uns war es besonders wichtig, dass die, die es betrifft, auch mitreden. Die Kinder sind der Mittelpunkt unserer Gemeinde."

Nur ein Schild reicht nicht

Wie Spielverbotsschilder zu deuten sind, hängt vor allem damit zusammen, wer sie montiert. "Pauschal gesagt: Nur ein Schild aufzustellen, reicht nicht, um das Spielen zu verbieten", sagt Rechtsanwalt Hans Georg Popp aus Gratwein. "Gemeinden können im öffentlichen Raum, etwa aus Sicherheitsgründen, Verbote verordnen, keinesfalls aber für private Anlagen." Ein generelles Spielverbot in einer privaten Siedlungsanlage wird aber auch mit Eigentümerbeschluss kaum durchsetzbar sein. Höchstens in gewissen begründeten Bereichen. Geboten ist daher wechselseitige Rücksichtnahme.

Wieviel Platz brauchen Kinder (in unserer Gesellschaft)?

"Kinderlärm ist kein Lärm"

In Frohnleiten sieht die Situation in Siedlungen ohnehin anders aus: Die Stadtgemeinde verfügt selbst über gut 270 Objekte, die sie vermietet. Auch hier kommt es zu Reibereien, aber weil Frohnleiten auf Wohngebiete in Zentrumsnähe setzt, ist gegenseitiger Respekt und das Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse Voraussetzung. "Ohne Kinder geht es nicht. Sie sollen sich bewegen, gut aufwachsen. Man kann keine familienfreundliche Gemeinde sein und dann Familien einschränken", sagt Bürgermeister Johannes Wagner. Neben den 17 Spielplätzen kann und soll sich der Nachwuchs also ebenso inmitten der Wohnhäuser ausleben. "Kinderlärm ist kein Lärm. Klar, es kann schon einmal laut werden. Das gehört dazu." Andererseits bietet Frohnleiten Wohnraum, der überwiegend von älteren Mietern belebt wird. "So gibt’s wieder ein Gleichgewicht."

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