Freistadt
Gefahrenstelle für Kinder – Sachverständiger lehnt Tempolimit ab
FREISTADT. Wie berichtet, fürchten die Eltern der St.-Peter-Siedlung um die Sicherheit ihrer Kinder. Diese müssen – um mit einem öffentlichen Verkehrsmittel in die Schule gelangen zu können – in der Früh die viel befahrene Leonfeldner Straße überqueren. Ein Zebrastreifen, wie von den besorgten Eltern gewünscht, wurde vom Amt der Oö. Landesregierung abgelehnt. Begründung: Im Nahbereich der Bushaltestelle – nämlich beim Kreisverkehr mit der B 38 – sei bereits eine Querungshilfe ohne Fußgängervorrang mit Fahrbahnteiler vorhanden, die ein sicheres Queren der Fahrbahn ermögliche. "Hier sind die erforderlichen Sichtweiten auf den ankommenden Verkehr jedenfalls gegeben. Der Vorteil einer Querungsstelle ohne Fußgängervorrang besteht darin, dass hier typischerweise die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen von beiden Verkehrsteilnehmern – Fußgänger und Fahrzeuglenker – gegeben ist", heißt es in einer Stellungnahme des Landes.
BH: Gemeinde ist zuständig
Die Eltern wollten jedoch nicht aufgeben und äußerten deswegen den Wunsch nach einem Tempolimit. Aber dort spießt es sich nach wie vor bei den Zuständigkeiten. Vonseiten der BH Freistadt heißt es: "Für die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Gemeindestraßen ist ausschließlich die Gemeinde zuständig. Auch wenn die Gemeinde es so sieht, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt wird, so wird von uns nur im Rahmen eines Lokalaugenscheines ein Termin mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen koordiniert." Die Zuständigkeit über die Geschwindigkeitsbeschränkung verbleibe aber bei der Gemeinde.
Gemeinde: Sachverständiger entscheidet
Also fragen wir bei Freistadts Bürgermeister Christian Gratzl (SPÖ) nach. Er berichtet, dass er sich gemeinsam mit Verkehrsstadtrat Rainer Widmann (Bürgerliste Wiff) direkt an Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) gewandt habe, um die Causa überprüfen zu lassen. Das ernüchternde Ergebnis: "Der Verkehrssachverständige befürwortet weder einen Schutzweg noch eine Geschwindigkeitsbeschränkung", sagt Gratzl. "Auch wenn die Gemeinde für das Erlassen eines Tempolimits zuständig ist, so liegt die Entscheidung beim Verkehrssachverständigen." Um die Autofahrer auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen, hat die Gemeinde zumindest Verkehrszeichen montiert und eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt. Eine Lösung, die die Eltern nicht zufriedenstellt.
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