Klage statt Benzin
Durchfahrt zur Tankstelle verboten

- Elisabeth Hafner bestreitet die Besitzstörung der Shell-Tankstelle wegen ihrer Tankabsicht.
- Foto: Sabine Krammer
- hochgeladen von Sabine Krammer
Die Privatstraße der Tankstelle Leopoldauer Straße 51 darf nur zum Tanken oder Essen befahren werden.
FLORIDSDORF. Ein vergessenes Geldbörsel wurde der Floridsdorferin Elisabeth Hafner zum Verhängnis. Statt wie geplant bei der Tankstelle Leopoldauer Straße 51 zu tanken, musste sie nach dem Einfahren weiterfahren. Dafür erhielt die Pensionistin wenige Tage nach dem Tankversuch ein Schreiben eines Rechtsanwaltes mit der Androhung einer Besitzstörungsklage.
„Meine Argumente haben dabei nicht gezählt und ich wurde mit Standardbriefen abgefertigt“, erklärt Hafner. Nun folgte die Klage und die gerichtliche Feststellung der Besitzstörung. „Das kostet mich mehrere hundert Euro“, ist Hafner erbost.
Beschränkungen aus Sicherheitsgründen
In der Shell-Zentrale weist man auf die Notwendigkeit der Vorgehensweise hin. Carmen Hausner, Shell-Sprecherin: „Durch die Lage der Shell Station an einer Kreuzung mit Ampel wurde das Gelände regelmäßig zum Umfahren der Ampel missbraucht. Zu manchen Zeiten fuhren Autos im Minutentakt ein und aus, mitunter mit hoher Geschwindigkeit.“
Weil sich dabei leichte Unfälle ereigneten und die Sicherheit für die Kunden und Mitarbeiter gewährleistet sein muss, wurden von der Pächterin Silvia Schuster-Sova zunächst Bodenschwellen montiert und danach die Zufahrtserlaubnis nur für Nutzer der Tankstelle und dem Schnellrestaurant gewährt. Entsprechende Hinweisschilder wurden aufgestellt und ab dem Frühjahr eine externe Überwachungsfirma beauftragt.
Klage ist rechtmäßig
Obwohl Shell-Sprecherin Hausner beteuert, dass Personengruppen, die tatsächlich Kunden waren beziehungsweise glaubhafte andere Begründungen eingebracht hätten, kein Schreiben erhalten sollen, wurden auch Tankwillige wie Elisabeth Hafner oder Besucher des Schnellrestaurants gestraft. Anwalt Stefan Janovsky meint in einem Schreiben an die Pensionistin: „Die Behauptung, dass nur das Geld vergessen worden sei, ist eine reine Schutzbehauptung.“
Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ) kennt die Problematik bereits, doch das Recht liegt bei der Tankstellenpächterin. „Ähnliche Fälle sind auch beim Seyringer Spitz bekannt“, erklärt Papai. Matthias Nagler, Rechtsexperte beim ÖAMTC, bestätigt: „Die Judikatur ist bei Besitzstörung sehr streng. Es reicht ein aufgestelltes Schild und Foto- und Videoüberwachung sind rechtens.“
Der Experte weist auch darauf hin, dass die Anwaltsschreiben keine Erpressung, kein Wucher und keine Bereicherung der Eigentümer sind, sondern nur eine Aufwandsentschädigung. Er empfiehlt, das Vergleichsangebot anzunehmen oder einen Gegenvorschlag einzubringen, denn: „Die Gerichtskosten sind deutlich höher und die festgestellte Besitzstörung kann auch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.“


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