Endergebnis bereits am Sonntag
Beschleunigtes Auszählen der Briefwahlkarten
Endergebnis bereits am Sonntag: Briefwahl-Stimmzettel/Kuverts werden von den Wahlkommissionen in den Gemeinden selbst ausgezählt.
KÄRNTEN, BEZIRK FELDKIRCHEN. Bei der am Sonntag, dem 5. März, stattfindenden Landtagswahl gibt es eine Neuerung bei den Wahlkarten, durch die das endgültige Wahlergebnis in den Gemeinden schneller – noch am Wahltag selbst – ermittelt werden wird.
Rasche Auszählung
Die Wahlkarten werden nun erstmals gleich am Sonntag von den Wahlbehörden in den einzelnen Gemeinden ausgezählt (bis dato wurden diese am Montag in der Bezirksbehörde ausgezählt), was natürlich auch einen Mehraufwand für die Gemeinden bedeutet. Die Gemeinden haben für das Auszählen der Brief-Wahlkarten die Möglichkeit eine zweite Wahlkommission einzurichten. Die Wahlkarten dürfen erst ausgezählt werden, wenn die Wahl abgeschlossen ist. Bezirksweit hat nur die Stadtgemeinde Feldkirchen eine eigene Briefwahlkommission eingerichtet. In allen anderen Gemeinden im Bezirk werden die Briefwahlkarten von der "normalen" Wahlkommission ausgezählt.
Genau geregelt
In Gemeinden, in denen voraussichtlich eine große Anzahl der Wähler ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausübt, darf eine eigene Wahlbehörde für die Briefwahl eingesetzt werden. Die Wahlbehörde für die Briefwahl besteht dann aus dem vom Bürgermeister zu bestellenden Vorsitzenden als Leiter der Wahlbehörde für die Briefwahl und drei Beisitzern. Der Bürgermeister hat für den Fall der vorübergehenden Verhinderung des Leiters der Wahlbehörde für die Briefwahl auch einen Stellvertreter zu bestellen.
Briefwahl – so geht´s
Bei der Briefwahl können Wahlberechtigte mit einer Wahlkarte ihre Stimme ohne Beisein einer Wahlbehörde (eben mittels Briefwahl) abgeben. Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Ausstellung der Wahlkarte für die Landtagswahl ist bei der Gemeinde, bei der der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist, bis spätestens 1. März schriftlich oder bis spätestens 3. März, 12 Uhr, mündlich zu beantragen.
Was noch zu beachten ist
Das Wählen mit Wahlkarte in einem anderen Wahllokal ist nicht mehr möglich! Man hat nur mehr die Möglichkeit, im zuständigen Wahllokal persönlich zu wählen oder mittels Briefwahl. Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist nicht möglich! Die Beantragung der Wahlkarte hat durch den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch andere Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.
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