Coronazeit 2021 ...
Ab Donnerstag 10.6.2021 genügt bei der Einreise aus den meisten EU-Staaten nach Österreich der 3G-Nachweis

- hochgeladen von Robert Rieger
(Letztes Update: 9. 6. 2021) Touristische Reisen nach Österreich sind wieder möglich! Wir freuen uns, euch wieder bei uns begrüßen zu können. Aus den meisten europäischen und einigen weiteren Ländern ist die Einreise im Rahmen der 3-G-Regel (siehe unten) ohne Quarantäne möglich ist. Über die genauen Einreisebestimmungen für euren Urlaub in Österreich informieren wir euch hier.
Aktuelles zur Pre Travel Clearance
Laut Ankündigung entfällt ab voraussichtlich 10. Juni die Registrierung bei der Einreise aus sicheren Ländern.
Aktuell gültige Einreiseregeln
Die Einreise aus Ländern mit ausreichend niedriger Inzidenz ist ohne Quarantäne möglich. Dies gilt für die meisten europäischen und einige weitere Länder. Voraussetzung ist, dass ihr euch in den letzten 10 Tagen ausschließlich in diesen Ländern oder Österreich aufgehalten habt. Die Länderliste findet ihr im Anschluss. Vor der Einreise ist eine Registrierung nötig (siehe unten). Weiters benötigt ihr einen negativen Covid-Test, eine gültige Impfung oder den Nachweis über eine Genesung („3-G-Regel“). Konkret bedeutet das: Ihr müsst im Falle einer Kontrolle ein ärztliches Zeugnis, ein Testergebnis, ein Impfzertifikat/einen Impfpass oder ein behördliches/ärztliches Genesungszertifikat in deutscher oder englischer Sprache vorweisen. Wenn ihr keines dieser Dokumente mitführt, müsst ihr in Österreich innerhalb von 24 Stunden einen PCR- oder Antigen-Test nachholen.
Das gilt im Rahmen der„3-G-Regel“
Für die Einreise ohne Quarantäne benötigt ihr einen dieser drei Nachweise in deutscher oder englischer Sprache. Internationale Gäste, deren Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, verwenden bitte die offiziellen Formulare für das Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache oder englischer Sprache (Link siehe Fragen und Antworten).
„Getestet“
Ihr benötigt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden oder einen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test. Der Test muss von einer befugten Stelle bestätigt sein. Selbsttests sind zum Zweck der Einreise nicht gültig.
„Geimpft“
Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Das heißt: Insgesamt beträgt die Gültigkeitsdauer neun Monate ab der Erstimpfung. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag für neun Monate ab der Erstimpfung. Dasselbe gilt für Genesene, die einmal geimpft sind.
„Genesen“
Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.
Registrierungspflicht für die Einreise nach Österreich
Vor eurer Einreise nach Österreich müsst ihr euch vorab registrieren („Pre-Travel-Clearance“). Die Registrierungsbestätigung ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.
Ausnahmen bestehen für unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, Transitpassagiere sowie einzelne andere Fälle. Registrierte Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen nach der Einreise gelöscht.
Archiv: © Robert Rieger
Quelle und Text: AustriaInfo
Fotos: © Robert Rieger Photography
© Circus & Entertainment Pics by Robert Rieger






Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.