Bestattungskosten. (K)ein Tabuthema.

- Am 21. Oktober wurde in Bad Vöslau am Betriebsgelände ein Krematorium eröffnet - das erste in der Region südlich von Wien.
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- hochgeladen von Gabriela Stockmann
Was darf ein Begräbnis kosten? Ihr Bestatter gibt Ihnen über alle Details Auskunft
Kein seriöses Unternehmen erteilt vorschnell Preisauskünfte. Nicht unbegründet: Hängen doch die Begräbniskosten sehr stark von verschiedenen Faktoren und nicht zuletzt, von den individuellen Wünschen der Angehörigen und auch des Verstorbenen selbst, sofern diese zu Lebzeiten bekannt waren, ab. Die Rechnung eines seriösen Bestattungsunternehmens besteht immer aus mehreren Teilen.
Eigene Leistungen
Unter "eigene Leistungen" werden jene Kostenstellen genannt, die der Bestatter selbst erbringt: die Abholung vom Sterbeort, das Versargen bzw. Ankleiden des Verstorbenen, Überführungen (auch aus dem bzw. in das Ausland), Personalkosten, Aufbahrung und Trauerfeier, Besorgungen der notwendigen Dokumente und Urkunden, Trauerdrucksorten (wenn der Bestatter die Trauerdrucksorten selbst produziert). Ein Bestatter muss 24 Stunden am Tag erreichbar sein.
Ebenso ist er gesetzlich verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten und Gegenstände zur Verfügung zu stellen, welche die ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes, im Sinne der Angehörigen, garantieren (Bestattungsfahrzeuge, Sarglager, Büroräumlichkeiten, Präsentationsraum für Särge/Urnen, diverse Aufbahrungsgegenstände, etc.).
Fremdleistungen
"Fremdleistungen, Auslagen und Gebühren" umfassen alle Leistungen Dritter und verauslagte Beträge im Namen der Angehörigen/des Bestellers, zum Beispiel Gebühren der Friedhofsverwaltung bzw. Gemeinde/Magistrat, Grabgebühren (Grabaushub, Steinmetzarbeiten), Leistungen eines Krematoriums oder anderer beauftragter Bestatter, Urkunden (Standesamt), Krankenhaus- bzw. Anstaltsgebühren, Begräbnismusik, Portogebühren und mehr. Fremdleistungen, Auslagen und Gebühren werden in der Regel vom Bestatter im Vorhinein, das heißt vor seiner Rechnungslegung, verauslagt. Jeder Friedhof hat unterschiedliche Gebühren, auf die der Bestatter keinen Einfluss hat und die von ihm weiterverrechnet werden.
Vorsorge ist möglich
Der Bestatter Ihres Vertrauens gibt Ihnen gerne Auskunft über die verschiedenen Kostenstellen, erläutert diese und informiert schon zu Lebzeiten über Vorsorgemöglichkeiten.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zum Thema Bestattung, Adressen inklusive.
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