Unnütze Beleuchtung
Neues Umweltgesetz soll Lichtverschmutzung einschränken
Als erstes Bundesland hat Oberösterreich Regelungen gegen Lichtverschmutzung im oö. Umweltschutzgesetz verankert. Sie geben den Gemeinden Rechtssicherheit bei der Nutzung von Beleuchtungen im öffentlichen Raum. Die Gesetzesnovelle tritt ab 1. Mai in Kraft und soll Verbesserungen für das Leben von Mensch und Tier sowie eine Reduzierung der Energiekosten bringen.
OÖ. "Es gibt Gemeinden, da brennt das Licht die ganze Nacht. Wir haben Kreisverkehre, die wie Helikopter-Landeplätze ausgeleuchtet sind", verdeutlicht Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder (Die Grünen) den oft gedankenlosen Umgang mit künstlichem Licht. Dieses wirkt sich nicht nur negativ auf die Tierwelt aus – 50 Prozent des irdischen Lebens findet in der Nacht statt – sondern kann auch beim Menschen zu gesundheitlichen Schäden führen, zum Beispiel durch die Störung des natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus. Als problematisch dürfen zudem die hohen und vermeidbaren Energiekosten betrachtet werden.
Einstimmiger Landtagsbeschluss
Im oö. Landtag wurde am 7. März die Novellierung des Umweltschutzgesetzes einstimmig beschlossen, mit 1. Mai tritt sie in Kraft. Die neuen Vorgaben beinhalten Punkte der ÖNORM "Lichtimmissionen – Messung und Beurteilung", die auf die Vermeidung von Lichtverschmutzung abzielen. Geregelt werden Inhalte wie bedarfsgerechte Betriebszeiten, umwelt- und gesundheitsschonende Lichtfarbe, sowie die eingeschränkte Strahlrichtung, um die Aufhellung des Nachthimmels bestmöglich zu vermeiden.
Aufgrund ungeklärter Haftungsfragen und fehlender gesetzlicher Regelungen entschieden sich in der Vergangenheit viele Kommunen die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht hindurch zu betreiben. Diese Lücke sei nun geschlossen worden, erklärt Armin Kaspar, Projektkoordinator Luftverschmutzung Land OÖ: "Mit der Gesetzesnovelle haben die Gemeinden nun Rechtssicherheit Beleuchtungen abzudrehen beziehungsweise zu dimmen. Es soll jetzt aber nicht überall dunkel werden – Ziel ist es, dass es das Licht dort nicht mehr gibt, wo wir es nicht brauchen."
Kein Einfluss auf Reklametafeln
In Zukunft sollen Beleuchtungen von 22.00 bis 6.00 Uhr abgeschaltet werden. Die Regelung gilt jedoch nicht, sollten Interessen der Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gefährdet sein. Ausnahmen sind im Einzelfall zu beurteilen. "Natürlich werden Straßenübergänge, Unterführungen oder Bahnhöfe weiterhin durchgehend beleuchtet bleiben", so Kaineder. Betroffen von der Gesetzesnovelle sind ausschließlich Außenbeleuchtungsanlagen mit künstlichem Licht im öffentlichen Raum – Reklametafeln fallen ins Gewerberecht und somit in die Zuständigkeit des Bundes.
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