Barrierefrei: Service-Adressen für betroffene Personen und Unternehmen
Ab 1. Jänner 2016 müssen körperlich behinderte Menschen ohne Hindernis in alle öffentlich zugänglichen Gebäude gelangen können. Bis dahin sollten Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, also barrierefrei sein. Was aber, wenn nicht?
Betroffene Personen können sich wegen eines Schlichtungsverfahrens oder einer Schadenersatzklage an die vielen Behindertenberatungszentren wenden. Eines davon ist das BIZEPS – Behindertenberatungszentrum - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben.
Betroffene können sich mit Ihren Anliegen aber auch an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wenden, vornehmlich an jene, die sich auf die Durchsetzung zivilrechtlicher, insbesondere schadenersatzrechtlicher Ansprüche spezialisiert haben.
Eigene Behindertenbeauftragte bei der Rechtsanwaltskammer Wien
Die Rechtsanwaltskammer Wien hat zum Beispiel auch eine eigene Behindertenbeauftragte installiert, die sich für die Interessen und Anliegen von Behinderten und Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit besonderen Bedürfnissen kümmert. Siehe dazu mehr auf der Website der Rechtsanwaltskammer.
Wichtige Service-Adressen für Unternehmer, die noch umbauen müssen
Umgekehrt gibt es auch für betroffene Unternehmen zahlreiche Hilfestellungen bzw. Informationen. Auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich etwa findet man die wichtigsten Informationen zum Thema. Zudem findet man Informationen zum Barriere-Check.
Auf der Website der WKO findet man auch generelle Beratung und Ansprechpartner zur Barrierefreiheit.
Das könnte Sie auch interessieren:
* Barrierefreiheit: Wann eine Klage droht und was ein Aufzug jetzt können muss
* Interview mit Martin Ladstätter (BIZEPS)
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.