Wiener Linien
Längere Kündigungsfrist und mehr Gebühr bei Öffi-Jahreskarte

Wer die Jahreskarte zukünftig kündigen möchte, der muss sich auf neue Regeln einstellen. | Foto: Johannes Zinner/Wiener Linien
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Die Jahreskarte der Wiener Linien bringt ab einem Euro pro Tag Menschen bequem öffentlich durch die Stadt. Doch es gibt auch Benutzer, welche die Tickets während der Laufzeit kündigen. Für diese wird der Prozess ab 1. Jänner 2025 länger dauern und es wird auch teurer.

WIEN. Die Öffi-Jahreskarte ist ein Erfolgsmodell in Wien. Bereits eine Million Fahrgäste nutzen 2024 die kleine, rote Plastikkarte oder den QR-Code auf dem Handy und zahlen somit mitunter nur einen Euro für ihre Öffi-Verbindungen in Wien. Und Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat bereits versprochen: Die günstige Jahreskarte soll es zumindest bis ins Jahr 2026 weiterhin geben. Und nach Möglichkeit auch darüber hinaus. MeinBezirk berichtete, mehr dazu unten.

Und trotzdem, es gibt Jahreskarten-Besitzer, die diese während der Laufzeit gerne zurückgeben möchten. Gründe gibt es verschiedene. Ein Arbeitsplatz, der öffentlich nicht mehr so gut zu erreichen ist, oder gar ein Wegzug aus Wien. Wer Abonnements kündigt, der muss oft Bearbeitungsgebühren, etc. zahlen. Das ist bei vielen Unternehmen, etwa bei Streaming-Anbietern, so. Und auch bei den Wiener Linien fallen gewisse Fristen und Gebühren an.

Die Jahreskarte gibt es im Scheckkartenformat oder als digitalen QR-Code. | Foto: Wiener Linien
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Ab 1. Jänner 2025 werden diese adaptiert. Damit werden die Kündigungsregeln "weitestgehend an die bereits geltenden Kündigungsregeln des Klimatickets Österreich (KTÖ) angeglichen", heißt es aus dem städtischen Betrieb. MeinBezirk hat nochmal genau beim Öffi-Unternehmen nachgefragt, was auf Konsumentinnen und Konsumenten zukommt.

Längere Frist

Wichtig ist anzumerken, dass die Regel wirklich erst für neu ausgestellte bzw. verlängerte Jahreskarten ab dem 1. Jänner 2025 gilt. Besitzt man also beispielsweise ein solches Öffi-Ticket, welches noch über den Jahreswechsel hinaus gültig ist, so ist man nicht betroffen.

Bis Ende Dezember galt im Hinblick auf Fristen, dass Karten – auch bei sofortiger Kündigung –erst nach einem Monat storniert werden. Will heißen: Habe ich zum Beispiel eine Karte, die ich am 1. Jänner kündige, wird diese Kündigung erst ab 1. Februar wirksam.

Wer zukünftig die Jahreskarte kündigen möchte, der muss neue Regeln beachten. | Foto: Johannes Zinner/Wiener Linien
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Ab Jahresbeginn ist eine "ist eine reguläre ('ordentliche') Kündigung erst mit dem Ablauf von sieben Monaten ohne Angaben von Gründen möglich", so die Wiener Linien. Bedeutet in dem Beispiel: Die Karte wird am 1. Jänner gekündigt. Doch es besteht eine Wartefrist bis zum vollständigen Ablauf des Julis, die Kündigung wird mit 1. August wirksam.

Auch mehr Kosten

Ändern wird sich jedoch auch etwas bei den Kündigungsgebühren, wenn man sie als Laie denn so nennen will. Bis dato gibt es eine "Bearbeitungsgebühr" von 22 Euro. Bei Karten mit einer Gültigkeit ab 1. Jänner 2025 wird jedoch zukünftig ein "Monatsbetrag" als "Tarifersatzleistung" fällig.

Was sperrig klingt, ist einfach erklärt. Die Jahreskarte kostet für einen Erwachsenen im Normalpreis (per Vorauszahlung also) 365 Euro. Wird gekündigt, so muss ein Zwölftel dieses Betrags gezahlt werden. Bei dieser "Standard"-Jahreskarte wären das also 30,42 Euro. Diese "Tarifersatzleistung" ersetzt die bisherige "Bearbeitungsgebühr". Und sie wird logischerweise je nach Art und damit verbundenen Kosten der Jahreskarte angepasst. 

Die Jahreskarten können unter anderem bei den Servicestellen zurückgegeben werden. | Foto: Johannes Zinner/Wiener Linien
  • Die Jahreskarten können unter anderem bei den Servicestellen zurückgegeben werden.
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Einmalzahlende erhalten die für die restlichen Monate der Vertragslaufzeit vorausgezahlten Beträge nach der Kündigung zurück und bezahlen den zusätzlichen Monatsbetrag. Für die Kündigung ist die Rückgabe der Jahreskarte in den Info- oder Ticketstellen oder eine Zusendung per Post inklusive eines formlosen Kündigungsschreibens erforderlich. Eine reguläre Kündigung der digitalen Jahreskarte ist von den Kundenn im WienMobil Ticketshop durchzuführen.

Sonderregelungen

Was die Siebenmonatsfrist angeht, so gibt es jedoch auch gute Nachrichten. So gibt es neben regulären auch eine Sonderkündigung aus gewissen Gründen:

  • Übersiedelung an einen Wohnort außerhalb des Gültigkeitsgebietes der Jahreskarte
  • Eintritt von Arbeitslosigkeit
  • Todesfall des Jahreskartenbesitzers
  • Wegfall von Fremdzahlenden (etwa, wenn die Firma das Ticket gezahlt hat)
  • Umstieg auf ein gleichwertiges Produkt, wie etwa KlimaTicket Österreich oder VOR KlimaTicket MetropolRegion bzw. Jahres-Streckenkarte des VOR

Die Wiener Linien weisen jedoch auch darauf hin, dass die Kundinnen und Kunden proaktiv über die Veränderten Kündigungsbedingen informiert werden. Das betrifft sowohl Stammkunden, die ihre Jahreskarten verlängern, als auch solche, die eine gänzlich neue Karte bestellen.

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