ÖFB-Rekordtorschütze
Toni Polster nach Magendurchbruch "über dem Berg"
Nachdem Toni Polster am Donnerstag einen Pressetermin, bei dem es um seine Klage gegen den ÖFB auf Anerkennung von drei zusätzlichen Länderspielen sowie -toren gehen sollte, nicht wahrnehmen konnte, wurde am späten Abend der Grund für seine Absage bekannt: Der 59-Jährige wurde aufgrund eines Magendurchbruchs in einem Wiener Krankenhaus notoperiert. Nachdem Polster zunächst auf die Intensivstation verlegt wurde, gab dessen Anwalt am Freitagnachmittag schließlich bekannt, dass der österreichischen Rekordtorschützen mittlerweile "über dem Berg" sei und es ihm den Umständen entsprechend gut gehe.
WIEN. Toni Polster hatte am Donnerstag ursprünglich geplant gehabt, an einer Pressekonferenz bezüglich seiner Klage gegen den ÖFB teilzunehmen. Am Weg zu den Räumlichkeiten seines aktuellen Vereins Wiener Viktoria habe der Ex-Stürmer aber einen medizinischen Notfall erlitte. "Statt zur PK ist er ins Krankenhaus gefahren", erzählte Ainedter auf APA-Anfrage. In der Wiener Rudolfstiftung musste Polster schließlich notoperiert und anschließend auf die Intensivstation verlegt werden.
Nach Bekanntwerden seiner Operation häuften sich auf den sozialen Medien Genesungswünsche für Österreichs Rekordtorschützen. So auch von der Wiener Austria, Polsters Herzensverein:
Aber auch der Erzrivale Rapid Wien wünschte "dem legendären Toni" in der Nacht auf X (ehemals Twitter) eine "gute Besserung und rasche Genesung".
Polster musste Teilnahme an Medientermin absagen
Eigentlich hätte Polster am Donnerstag an einem selbsteinberufen Medientermin teilnehmen sollen. In den Räumlichkeiten seines aktuellen Vereins Wiener Viktoria wollte sich der 44-fache Nationalspieler zu seiner Klage gegen den ÖFB äußern, die die Fußball-Ikone und dessen Anwälte vor wenigen Tagen beim Landesgericht für Zivilsachen eingereicht haben. Polster sagte seine Teilnahme an dem Termin jedoch kurzfristig krankheitsbedingt ab.
Disput mit dem ÖFB um drei Länderspieltore
Bei dem Disput mit dem Fußballbund geht es um die Anerkennung dreier Länderspiele und -tore aus den 1980er-Jahren. Offiziell hält der ehemalige Fußballstar den Rekord von 44 ÖFB-Toren in 95 Länderspielen. Polster pocht allerdings darauf, dass diese Zahl zu gering sei. So absolvierte er zwischen 1984 und 1988 drei Matches, die jedoch nur als inoffizielle Länderspiele gelten, da gewisse Voraussetzungen des FIFA-Regelwerks damals nicht erfüllt wurden. Aus diesem Grund scheinen die Freundschaftsspiele auch nicht in der ÖFB-Statistik auf.
Konkret geht es um die Partien Liechtenstein – Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien – Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko – Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor). Die Klage fordert die Anerkennung der drei Tore.
"Offizielle und inoffizielle Länderspiele gibt es nicht"
Wie die Anwälte von Toni Polster am Donnerstag erklärten, stehe die eingereichte Klage gegen den ÖFB auf einem soliden Fundament. So erklärte Alexander Hiersche, dass die bisher vom Fußballbund vorgebrachten Gründe, die gegen die Freundschaftsspiele als offizielle Matches sprechen, keiner juristischen Prüfung standhielten. "Offizielle und inoffizielle Länderspiele gibt es nicht", so Manfred Ainedter.
Bereits im November sprach Polster davon, dass es sich dabei um eine "Ungerechtigkeit, die gen Himmel stinkt" handle, die es zu korrigieren gelte. Seine Anwälte betonten am Donnerstag abermals, dass die Fußball-Ikone keinen Groll gegen den ÖFB hege und es ihm nicht darum gehe, dass er sich um seinen Torrekord fürchte – schließlich fehlen Marko Arnautović nur noch acht Tore auf Polsters Rekord. Es gehe der österreichischen Fußballlegende dabei ausschließlich, "um sein Lebenswerk", so Ainedeter.
Erste Verhandlung wohl im März oder April
Die bisherigen Gespräche zwischen Polster und Vertretern des Fußall-Verbandes hatten bisher keinen Erfolg gebracht, weshalb Ainedter nach eigenen Angaben Polster davon überzeugt habe, die Causa mit juristischen Mitteln zu regeln. Die Klage sei dem ÖFB mittlerweile zugestellt worden, wobei man noch auf eine Beantwortung warte. Laut Hiersche könnte eine erste Verhandlung am Landesgericht für Zivilsachen Wien bereits im März oder April stattfinden, allerdings wolle man auch noch nicht ausschließen, dass eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.
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