Villa Aurora
Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Ottakring bestätigt - ABER viele Fragen bleiben offen
Von Februar bis Dezember 2024 haben wir laufend über die Neuigkeiten zu den Baumfällungen bei der Villa Aurora berichtet (Neues Gastronomiekonzept statt Baumschutz )
Im Juni haben wir bei der MA 22 nachgefragt ob eine naturschutzrechtliche Bewilligung überhaupt vorliegt. Diese Bewilligung ist vor Ausführung eines Vorhabens (zB.: Beseitigung von Beispiel Hecken, Baumgruppen und anderem, wenn sie die Landschaftsgestalt prägen) in einem Landschaftsschutzgebiet erforderlich und muss bei der Wiener Umweltschutzabteilung beantragt werden.
Bei den Fällungen lag sowohl bei den vom Magistratischen Bezirksamt Ottakring bewilligten Fällungen als auch bei den Fällungen des Pächters diese Bewilligung nicht vor.
Nun wurde der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Ottakring bestätigt und alle Bäume müssen nachgepflanzt werden. Es könnten lt. Wr. Baumschutzgesetz deutlich mehr Bäume als Ersatz zu pflanzen sein als gefällt wurden (davon so viele wie räumlich möglich vor Ort). Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig dh sie könnten noch beeinsprucht werden. Die Nachpflanzungen sollen dann innerhalb von einem Monat ab Rechtskraft des Bescheides durch durchgeführt werden.
Aktuell soll der Pächter die Nachpflanzungen durchführen - sollte er nicht auffindbar sein, muss im Rahmen der subsidiären Haftung die Eigentümerin des Grundstücks - die Hallmann Holding - die Nachpflanzungen durchführen lassen.
Dennoch bleiben viele Fragen an Frau Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (die im Juli 2024 auf Facebook transparente Information versprochen hatte, ) und das Magistratische Bezirksamt (MBA) Ottakring bis jetzt unbeantwortet:
1) Waren 61 Bäume im Wald- und Wiesengürtel des Wienerwaldes plötzlich abgestorben und in einem schlechten Zustand und alle so krank, morsch, etc. dass sie vom MBA Ottakring zur Fällung bewilligt wurden?
2) Welche Gutachten waren Grundlage für den Fällungsbescheid des MBA Ottakring vom Dezember 2021?
a) Hat das MBA das Gutachten der MA 42 nochmals vor Ort geprüft?
b) Warum gab es 1,5 Jahre nach dem privaten Gutachten keine Vor-Ort Begutachtung/Begehung durch das MBA bzw die MA 42??
c) Wurde das "private Hallmann Gutachten" seitens des MBA Ottakring bzw der MA 42 ungeprüft bestätigt? (Erkennbar an der gleichen Baumnummer und den gleichen Baumumfängen, obwohl nach 1,5 Jahren die Bäume wohl gewachsen sein müssten)
d) Im von der Hallmann Holding beauftragten Gutachten aus dem August 2020 werden Pflegemaßnahmen die innerhalb von 6 bzw 12 Monaten zu erfolgen haben, erwähnt. Erwähnt werden etwa Kronensicherungsschnitte, die innerhalb weniger Monate durchzuführen wären: Warum wurden die Bäume in den 5 Jahren des Besitzes im Landschaftsschutzgebiet Ottakring UNESCO Biosphärenpark Wienerwald nicht gepflegt so wie es im Baumschutzgesetz steht ( ein Hinweis zu Pflege/Erhalt sollte im Baumfällungsbescheid vorhanden sein) ? warum wurden genau diese Bäume auch im Fällungsbescheid zur Rodung empfohlen?
3) Warum wurde nur nach Ziffer 1 und 3 (* Ziffer 1 = physiologische Altersgrenze erreicht bzw. in einem Zustand befindlich, dass der Weiterbestand nicht mehr gesichert ist und daher die Entfernung geboten erscheint und * Ziffer 3 = durch ihren Wuchs oder Zustand wird der Bestand von baulichen Anlagen oder körperliche Sicherheit gefährdet und keine andere zumutbare Möglichkeit der Gefahrenabwehr gegeben ist – angesucht. Warum wurde nicht auf die Erhaltungspflicht des Eigentümers hingewiesen und einfach alle beantragten Bäume zur Fällung freigegeben?
4) Veröffentlichung von Gutachten
Wann wird der Baumfällungsbescheid und das Gutachtens des/der Sachverständigen der Stadt Wien (MA 42), das/der dem Baumfällungsbescheid zugrunde liegt, veröffentlicht?
a) Wurde der Grundeigentümer vor der Fällung auf die Erhaltungspflicht nach § 2 Wiener Baumschutzgesetz hingewiesen?
b) Wurde die Bestimmungen des Baumschutzgesetzes „Die Bewilligung ist in jedem Fall auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken.“ vom MBA geprüft?
c) Im Bescheid wurde auf die Bestimmungen des Vogelschutzes/ Naturschutzes hingewiesen - - diese liegen danach in der Verantwortung der Bauführer*in. Welche Behörde hat die Einhaltung dieser Bestimmung zu welchem Zeitpunkt überprüft?
5) Rolle des Bezirksvorstehers
Laut §15 Baumschutzgesetz hat der Magistrat vor Erlassung eines Bescheides gemäß § 4 dem örtlich zuständigen Bezirksvorsteher innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Welche Stellungnahme gab es seitens des Bezirksvorstehers Franz Prokop zu den Fällungen ? (Im Juli 2021 wurde um die Fällung angesucht. Im Dez. 2021 erlangte der Bescheid Rechtskraft – Im November 2021 wurde über den "Klimaboulevard" Thaliastrasse berichtet)
6) Rolle des MBA Ottakring
Das MBA ist einerseits die zuständige Behörde für Verfahren nach dem Wiener Baumschutzgesetz und prüft in diesem Verfahren, ob die Voraussetzungen für eine baumschutzrechtliche Bewilligung vorliegen. Gleichzeitig, aber unabhängig davon, ist das MBA 15/16 auch die zuständige Verwaltungsstrafbehörde für Übertretungen des Wiener Naturschutzgesetzes Die max. Geldstrafe beträgt bis zu €21.000 im Wiederholungsfall €35.000. – wird es hier weitere Strafen geben?
7) Wann werden alle Fragen der ÖVP, der FPÖ und der Grünen, die in den Sitzungen des Bezirksvertretung an die Bezirksvorstehung gestellt wurden, beantwortet werden und wo werden die Antworten veröffentlicht ?
a) ÖVP Anfrage 24.6. 2024
b) FPÖ Anfrage 26.9. 2024
c) GRÜNE Anfrage 26.9. 2024, S. 14 - die Anfrage wurde teilweise beantwortet ( siehe FB Posting vom Jänner 2025)
8) Hatte der Pächter eine Gewerbeberechtigung und eine gültige Betriebsanlagengenehmigung?
9) Gibt es weitere Verfahren ( Strafrechtliche und Verfahren nach dem Baumschutzgesetz) und wer wird für die Baumfällungen schlussendlich zur Verantwortung gezogen werden?
10) Wer kontrolliert die durchzuführenden Ersatzpflanzungen?
Im Sinne der transparenten Information sind wir auf die vollständige Information zu allen Fragen schon gespannt.
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