Wien
Wiederkehr für saftige Strafen bei wiederholt suspendierten Kindern

- Eltern, deren Kinder wegen wiederholter Gewalt von der Schule suspendiert werden und das verpflichtende Gespräch danach ablehnen, sollen die Rechnung tragen. (Symbolbild)
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Eltern, deren Kinder wegen wiederholter Gewalt von der Schule suspendiert werden und das verpflichtende Gespräch danach ablehnen, sollen die Rechnung tragen. Bis zu 1.000 Euro an Verwaltungsstrafen könnte sich Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) dabei vorstellen.
WIEN. Im Schuljahr 2022/23 gab es in der Bundeshauptstadt insgesamt 814 Suspendierungen, wobei einige Kinder und Jugendliche wiederholt für mehrere Wochen nicht in die Schule kommen durften. Die drei Spitzenreiter kamen sogar auf fünf Verweise.
Das Ende des Vorjahres beschlossene Wiener Gewaltschutzpaket für Schulen sieht vor, dass es für Schülerinnen und Schüler nach einer Suspendierung Rückkehrpläne mit Betreuungsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen gibt. Neben den Rückkehrplänen ist in Wien seither auch ein verpflichtendes Gespräch für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorgesehen. Lehnen diese ein Gespräch ab, wird der Fall an die Kinder- und Jugendhilfe übergeben.
Bis zu 1.000 Euro
Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) möchte einem Bericht der "Presse" zufolge sogar weitergehen. Er könne sich für Eltern, deren Kinder wegen wiederholter Gewalt von der Schule suspendiert werden und die danach das vorgesehene Gespräch mit der Schule verweigern, Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro vorstellen.

- Die Zahl der Schulsuspendierungen ist im vergangenen Jahr explosionsartig gestiegen. (Symbolfoto)
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"Dass man in Österreich mit dem Lehrpersonal spricht, halte ich für eine Elternpflicht. Wird das nicht wahrgenommen, muss es Konsequenzen geben", begründete Wiederkehr das im Gespräch mit der Presse.
Debatte um Strafmündigkeitsalter
Zusätzlich hat sich der Bildungsstadtrat zuletzt allerdings auch die Möglichkeit von Strafen gewünscht, wie es sie beim Schulschwänzen schon länger gibt. Hier sind nur Strafen zwischen 110 und 440 Euro möglich, das Verweigern von Gesprächen bei Suspendierungen sei allerdings auch "dramatischer als Schulschwänzen", so Wiederkehr.
In der aktuellen Debatte um eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, die Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nach dem kürzlich bekannt gewordenen mutmaßlichen Missbrauch einer Zwölfjährigen durch strafunmündige und mündige Jugendliche gestartet hat, will Wiederkehr "mögliche Konsequenzen" für Zwölf- und 13-Jährige "offen diskutieren", halte Gefängnisstrafen für diese Altersgruppe allerdings für wenig sinnvoll. Stattdessen könne er sich vorstellen, dass von diesen ein "Beitrag zum sozialen Leben eingefordert wird – mit einem begleitenden pädagogischen Angebot".
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