Wiener Naturschutz
Umweltorganisationen erhalten mehr Einblick in Verfahren
![Mit einer Novellierung von verschiedenen geltenden Rechtstexten sollen anerkannte Umweltorganisationen mehr Teilhabe an Verwaltungsverfahren bekommen. (Symbolbild) | Foto: Herbert Kronsteiner](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/06/21/4/40437624_L.png?1718974515)
- Mit einer Novellierung von verschiedenen geltenden Rechtstexten sollen anerkannte Umweltorganisationen mehr Teilhabe an Verwaltungsverfahren bekommen. (Symbolbild)
- Foto: Herbert Kronsteiner
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Seit Freitag liegt ein Gesetzesentwurf des Wiener Landtags zur öffentlichen Einsicht auf. Daring geht es um die Novellierung von gleich mehreren Gesetzen rund um den Naturschutz. Anerkannte Umweltorganisationen sollen dadurch mehr Einblick und Teilnahme an Verwaltungsverfahren erhalten.
WIEN. Beim Naturschutz soll sich etwas tun. Die Wiener Politik beschäftigte zuletzt nicht nur das Renaturierungsgesetz von der EU. Während sich die Stadtregierung zunächst noch mit allen anderen Bundesländern gegen den EU-Entwurf stellte, kam es nach einer deutlichen Abänderung doch zur Zustimmung von Wien aus. MeinBezirk.at berichtete:
Aber auch bei den Gesetzen des Landes Wien soll sich etwas verändern. So liegt derzeit ein Gesetzesentwurf zu einer Novellierung von mehreren geltenden Rechtstexten vor. Diese Abänderung betrifft das Wiener Nationalparkgesetz, das Wiener Naturschutzgesetz, das Wiener Fischereigesetz und das Wiener Jagdgesetz.
![Ohne das Gesetz könnte es zu einer Klagserhebung beim Europäischen Gerichtshof kommen, so die Stadt. | Foto: Unsplash](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/06/21/7/40437627_L.png?1718974587)
- Ohne das Gesetz könnte es zu einer Klagserhebung beim Europäischen Gerichtshof kommen, so die Stadt.
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Der Gesetzesentwurf zur Novellierung liegt seit Freitag öffentlich zur Einsicht auf. Noch bis 19. Juli kann man einen Blick darauf werfen. Mit dem Gesetz soll vor allem eines geschaffen werden: Mehr Einblick und Teilnahme für Umweltorganisationen bei Verwaltungsverfahren.
Änderung nach Verfahren
Die Abänderung der geltenden Rechtslage wurde deshalb nötig, weil sonst eine Klage der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof drohe, argumentiert man bei der Stadt. Dem zuvor gegangen war ein Vertragsverletzungsverfahren. In dem Verfahren gegen die Republik Österreich ging es um den Zugang der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten.
"Die Novelle zieht darauf ab, die Teilnahmerechte an Verwaltungsverfahren und den Gerichtszugang für anerkannte Umweltorganisationen [...] zu erweitern", heißt es von der Stadt. So sollen etwa die Rechte zur Verfahrenseinsicht ausgeweitet werden. Aber auch das Beschwerderecht gegen Bescheide wird ausgeweitet, und das sogar auch rückwirkend.
![Mit einer Novellierung möchte der Wiener Landtag der europäischen Rechtslage Genüge tun. | Foto: PID/Votava](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/06/21/8/40433178_L.jpg?1718974522)
- Mit einer Novellierung möchte der Wiener Landtag der europäischen Rechtslage Genüge tun.
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Man erwartet vonseiten der Stadt her "keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen" durch die Novelle. Denn bereits jetzt konnten anerkannte Umweltorganisationen etwa Beschwerden bei Verfahren einbringen. "Nach den bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass anerkannte Umweltorganisationen nur in Einzelfällen an Verwaltungsverfahren teilnehmen oder Beschwerde erheben werden", erklärt die Stadt.
So kommst du zur Einsicht
Der Gesetzesentwurf ist hier online öffentlich einsehbar. Außerdem liegt dieser bis 19. Juli 2024 in den magistratischen Bezirksämtern während deren Öffnungszeiten auf. Gegen den Entwurf können Stellungnahmen unter post@ma22.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. Diese Stellungnahmen werden ebenso im Internet veröffentlicht. Es sei denn, die Veröffentlichung wird von den Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.
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