Wien Holding
Stadt gegen Klage wegen Fernbusterminal "gerüstet"
Die Projekte Wien Holding-Arena und Fernbusterminal werden sich verzögern - auch ihre Zukunft ist noch offen. Zur Arena will sich die Wien Holding bei einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung beraten, für die Klage des Investors zum Fernbusterminal sei man "gerüstet".
WIEN. Zwei Großprojekte der Stadt Wien sorgen derzeit für viel Kritik seitens der Opposition an der Stadt. Der Bau des Fernbusterminals in der Leopoldstadt soll sich weiter verzögern - die Stadt kündigte den Vertrag mit der Investorengruppe, diese konterte mit einer Klage. Bei der geplanten Wien Holding-Arena im 3. Bezirk muss man das Projekt neu ausschreiben nach einem Gerichtsurteil - siehe unten.
Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) sagte gegenüber MeinBezirk.at in der vergangenen Woche, dass man noch in dieser Woche darüber mit der Wien Holding ein "klares Bild" machen wolle. Jetzt ist der Weg zur Entscheidung bekannt geworden. Auf Nachfrage erklärt man, dass in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Wien Holding "Wege zur Realisierung des für Wien wichtigen Hallenprojekts" definiert werden. Danach sollen diese mit dem Eigentümervertreter besprochen werden. Hanke werde alles daransetzen, "dieses Leuchtturm-Projekt so zeitnah wie möglich umzusetzen". Die außerordentliche Sitzung soll bis Mitte November stattfinden.
Forderungen will man nicht erfüllen
Zur angekündigten Klage seitens der Investorengruppe beim Fernbus-Terminal sagte ein Unternehmenssprecher der Wien Holding, dass diese "Auseinandersetzung vor den Gerichten" zu erwarten war, deshalb sei dies "keine Überraschung". Für diese Auseinandersetzung seien das städtische Unternehmen sowie die WH Fernbus-Terminal Projektentwicklung GmbH "gerüstet". Man prüfe auch mögliche Schadenersatzforderungen an die Investorengruppe, die Donau Busterminal Realisierung GmbH (DBR).
Beide städtischen Firmen werden es nicht zulassen, dass "die vom Investor und seinen Forderungen verursachten Mehrkosten auf die Steuerzahler*innen abgewälzt werden", sagt Sprecher Wolfgang Gatschnegg. Die Forderungen des Investors wolle und werde man nicht erfüllen. "Nicht zuletzt deshalb, da dies sogenannte ´wesentliche Vertragsänderungen´ bedeuten würde. Solche Vertragsänderungen sind jedoch nicht zulässig, weil das Wettbewerbsrecht die nachträgliche, wesentliche Änderung von Ausschreibungsbedingungen eines Vergabeverfahrens nicht zulässt", fügte man hinzu.
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