NR-Wahl 2024
So kontrollieren Wiener, ob sie ihre Stimme abgeben dürfen
Am 29. September findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Das Wiener Wählerverzeichnis listet penibel auf, wer überhaupt in der Stadt sein Kreuzerl machen darf. Damit auch wirklich jeder, der grundsätzlich dazu berechtigt ist, am Wahltag abstimmen kann, kann das Verzeichnis ab sofort auf mögliche Fehler kontrolliert werden.
WIEN. Mit Spannung fiebert die Republik der Nationalratswahl entgegen. Am 29. September werden die Weichen für die zukünftige Bundespolitik an der Wahlurne gestellt. Vielen fällt die Entscheidung, wo sie heuer ein Kreuzerl machen sollen, wohl nicht leicht. Denn bereits jetzt ist fix, dass zumindest sieben Parteien in Wien antreten werden. Darunter auch Kleinparteien wie die Bierpartei oder die KPÖ. Andererseits bahnt sich ein Dreikampf um die Spitze zwischen ÖVP, SPÖ und FPÖ an.
Bevor es jedoch zum Stimmengang kommt, läuft der bürokratische Apparat auf Hochtouren. So steht etwa bereits seit 9. Juli fest, wie viel Geld die antretenden Parteien für den Wahlkampf in die Hand nehmen dürfen. Und auch der nächste Termin steht mit dem 30. Juli ins Haus: die Einsichtnahme in das Wiener Wählerverzeichnis.
Darin ist genau aufgelistet, welche Personen dann Ende September auch tatsächlich wählen dürfen. Grundsätzlich gilt laut Innenministerium: "Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern".
Kontrolle besser als Vertrauen
Vorläufig sind 1.127.189 Personen in Wien zur Wahl berechtigt, die endgültige Zahl wird erst am 27. September bekannt gegeben. Vielleicht hast du schon die Hauskundmachung dazu beim Eingang in dein Wohnhaus gefunden. Früher stand darauf, wie viele Personen im Haushalt ihre Stimme abgeben dürfen. Aufgrund von neuen Regelungen ist die Auflistung dieser Anzahl an Wahlberechtigten nicht mehr möglich.
Wenn du jetzt kontrollieren willst, ob wirklich alle über 16-Jährigen bei dir zu Hause wählen dürfen, hast du zwei Möglichkeiten: Einerseits ist dies mit einer ID-Austria elektronisch möglich. Dazu kannst du das Portal "Selbstauskunft" nutzen. Andererseits kannst du auch bei den Magistratischen Bezirksämtern nachsehen. Bis 8. August hast du über beide Wege die Möglichkeit, noch einmal genau nachzuprüfen.
Und was tun, wenn jemand auf einen Fehler aufmerksam wird? "Wird festgestellt, dass eine Eintragung im Wählerverzeichnis nicht richtig ist oder fehlt, können Österreicher*innen unter Angabe ihres Namens und der Wohnadresse beim zuständigen Wahlreferat schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung im Wählerverzeichnis beantragen", erklärt die Stadt Wien dazu.
Einblick bei den Ämtern
Für jeden Bezirk gibt es eine eigene Auflegungsstelle. Sie befindet sich an der Adresse des Magistratischen Bezirksamtes oder in der Außenstelle des Bezirksamtes. Wo genau du deine Liste findest, erfährst du hier. Die verschiedenen Büros haben zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Dienstag, 30. Juli 2024, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 31. Juli 2024, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 1. August 2024, 8 bis 19 Uhr
- Freitag, 2. August 2024, 8 bis 18 Uhr
- Montag, 5. August 2024, 8 bis 19 Uhr
- Dienstag, 6. August 2024, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 7. August 2024, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 8. August 2024, 8 bis 19 Uhr
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