Maulkorbpflicht & Alkoholgrenze
Das sind die Neuerungen im Wiener Tierhaltegesetz

Stadträtin Ulli Sima und Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentierten die 11. Verschärfung des Tierhaltegesetzes.  | Foto: Naz Kücüktekin
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  • Stadträtin Ulli Sima und Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentierten die 11. Verschärfung des Tierhaltegesetzes.
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Nach dem Tod eines einjährigen Buben verschärft die Stadt Wien das Gesetz für die Tierhaltung. Betroffen sind neben Listenhunden auch andere Hunde.

WIEN. Es ist ein trauriger Anlass, der dazu führt, dass das Tierhaltegesetz nun novelliert wird. Ende September verstarb ein Kleinkind, nachdem es drei Wochen zuvor von einem Rottweiler gebissen wurde. Der Hund, der zu den Listenhunden zählt, riss sich dabei von seiner stark alkoholisierten Besitzerin los und biss den Buben in den Kopf. Am 10. Oktober präsentierte die zuständige Stadträtin Ulli Sima und Polizeipräsident Gerhard Pürstl daher das neue Sicherheits-Maßnahmenpaket zur Hundehaltung.

Darin enthalten sind eine Verschärfung der Maulkorb- und Leinenpflicht, eine Promillegrenze für Listenhundebesitzer, höhere Strafen bei Verstoß und mehr Kompetenzen für die Wiener Polizei. Die neuen Bestimmungen werden am 25. Oktober im Wiener Landtag beschlossen und sollen noch heuer in Kraft treten. Für gewisse Bereiche, wie die Alkoholgrenze und die allgemeine Maulkorbpflicht ist die Zustimmung des Innenministeriums nötig.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde: Bisher galt diese nur auf öffentlichen Plätzen, wo es zu Menschenansammlungen kommen könnte. Bei einem Verstoß gegen die Maulkorbpflicht folgt eine Mindeststrafe von 200 Euro Strafe und verpflichtende sechs Stunden bei einem Hundetrainer. Bei dem zweiten Verstoß muss der behördliche Hundeführschein wiederholt werden. Beim dritten Mal wird dem Besitzer der Hund abgenommen.
Bei Verletzung der Leinenpflicht gibt es eine Mindeststrafe von 100 Euro.

2. Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden: Diese Grenze wird bei 0,5 Promille liegen, wenn der Hund auf der Straße geführt wird. Bei Nichteinhaltung gibt es eine Mindeststrafe von 1.000 Euro.

3. Für alle Hunde gilt: Bei bissigen Hunden – also Hunde, die schon einmal eine Verletzung verursacht haben – wird ein behördlicher Hundeführschein vorgeschrieben. Vor Prüfungsantritt müssen außerdem 20 Stunden Trainingseinheiten nachgewiesen werden.

4. Tierhalteverbot kann rascher verhängt werden: Bisher hatte die Polizei keine Möglichkeit, rasch über ein Tierhalteverbot und die Abnahme eines Tieres zu entscheiden. Die Polizei bekommt nun die Möglichkeit, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines Tierhalters rascher festzustellen.

5. Kein Hund im selben Haushalt bei Tierhalteverbot: Wenn gegen eine Person ein Tierhalteverbot verhängt wurde, darf kein Tier im selben Haushalt gehalten werden. Bisher war nur der „Umgang“ mit einem Hund verboten.

6. Strafe bei Überlassung eines Listenhundes: Personen, die einen Listenhund ausführen, brauchten schon bisher einen Hundeführschein. Bei Nichteinhaltung gibt es nun eine Mindeststrafe von 200 Euro. Beim zweiten Verstoß wird der Hund dem Besitzer abgenommen.

7. Zuchtverbot für Listenhunde in Wien

8. Verschärfungen für die Hundeführschein-Prüfung:

  • Der Praxisteil der Prüfung wird erweitert. 
  • Der Hundeführschein für Listenhunde wird befristet und muss nach zwei Jahren wiederholt werden. 
  • Hundeführscheinprüfer bekommen mehr Kompetenzen und können Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten oder Schulungen anordnen.

    Aufklärung geht vor Strafe

    „Sehr viele Menschen haben sich in den letzten Wochen bei mir gemeldet und sich gewünscht, dass es mehr Sicherheit gibt. Mein Ziel ist es, alles zu unternehmen, um die Menschen – und vor allem Kinder – vor Vorfällen mit Hunden bestmöglich zu schützen“, so Stadträtin Sima am Mittwoch.

    Polizeipräsident Gerhard Pürstl kündigt an, zuerst auf Information setzen zu wollen – nach dem Grundsatz „Aufklärung geht vor Strafe“. Die Wiener Polizei werde bei Schwerpunktaktionen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Hundehaltung legen.

    In Wien gibt es 55.581 gemeldete Hunde, rund sechs Prozent davon sind Listenhunde. Im Durchschnitt gibt es 2.500 Strafverfahren pro Jahr wegen Verstößen gegen das Tierhaltegesetz. Sechs Listenhunde wurden ihren Besitzen in diesem Jahr bereit wegen Bissvorfällen abgenommen.

    Alle Informationen zum Hundeführschein gibt es unter: www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/hundefuehrschein/

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