Anschlag in Wien
Zwei weitere Terrorprozess-Termine in dieser Woche
Bereits am 7. Februar kam es zur teilweisen Wiederholung des großen Terrorprozesses rund um den Anschlag in Wien vom 2. November 2020. Grund waren Formalfehler. Auch in dieser Woche wird es noch zwei weitere Gerichtstermine geben. Drei der vier Männer, die wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen worden waren, müssen wieder vors Gericht.
WIEN. Wie bereits im Dezember vergangenen Jahres berichtet wurde, kam es zur teilweisen Wiederholung des Prozesses rund um den Terroranschlag vom November 2020 in Wien. Damals beging ein 20-jähriger Sympathisant der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) einen als islamisch eingestuften Anschlag in der Wiener Innenstadt. Vier Menschen wurden dabei getötet, 23 teils schwer verletzt.
Der Täter starb, doch gegen sechs Männer wurde wegen des Verdachts der Mittäterschaft Anklage erhoben. Der anschließende Prozess mit mehreren Gerichtsterminen stieß auf ein großes mediales Echo. Vier Männer wurden letztendlich wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen, zwei bekamen jeweils 24 Monate.
Aufgrund von Formalfehlern wurde der Prozess aber dann wiederholt. Am 7. Februar standen jene zwei Angeklagten, die teilbedingte Haftstrafen ausgefasst haben, erneut vor dem Gericht. Das Urteil fiel ähnlich aus. 18 Monate, davon sechs unbedingt, lautete am Ende die Strafe für den 24-Jährigen, 21 Monate, davon sieben unbedingt, für den um ein Jahr Jüngeren. "Im Prinzip bleibt aber alles so, wie es war, nur dass die Strafen etwas geringer sind", so der Richter im Februar.
Drei Männer wieder vor Gericht
Damit ist der Prozess noch nicht zu Ende. Am Dienstag, 5. März, und Donnerstag, 7. März, müssen dann jene drei Männer wieder ins Landesgericht, die wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen wurden und hohe Haftstrafen (19 und 20 Jahre bzw. lebenslang) ausgefasst haben. Diese Schuldsprüche sind mittlerweile rechtskräftig. Aufgehoben wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) lediglich die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation.
Grund dafür waren vom OGH bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern.
Nicht mehr Teil des zweiten Rechtsgangs ist jener 33-Jährige, der dem Attentäter die Waffen vermittelte. Seine lebenslange Haftstrafe wurde Anfang Februar vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung war er bereits im erstinstanzlichen Urteil freigesprochen worden.
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