Torklage gegen ÖFB
Wiener Fußballlegende Toni Polster verliert Rechtsstreit
Toni Polster forderte beim Gericht vom ÖFB, dass ihm zu seinen in der offiziellen Statistik verbuchten 44 Toren drei weitere hinzugezählt werden. Diesen Rechtsstreit verlor der Top-Torschütze des Nationalteams jetzt.
WIEN. Bei der Wiener Nationalteam-Legende Toni Polster dürfte es am Mittwoch wenig zu lachen gegeben haben. Der bis dato unerreichte Top-Torschütze des ÖFB zog gegen seinen nationalen Verband vor Gericht. Bei einem Stand von offiziell 44 Treffern in der Statistik forderte Polster die Anrechnung von drei weiteren Toren. Das Landesgericht für Zivilsachen wies die Klage kostenpflichtig ab, wie die "APA" berichtet.
Die drei fraglichen Treffer waren allesamt bei sogenannten inoffiziellen Matches gefallen. Im Kern der Sache ging es jetzt darum, ob diese Matches nicht sehr wohl einen offiziellen Charakter gehabt hätten. Konkret bezog sich die Klage auf die Partien Lichtenstein - Österreich 1984 (ein Polster-Tor), Tunesien - Österreich 1987 (zwei Polster Tore) und Marokko - Österreich 1988 (kein Polster-Tor).
Bis dato wurden den Torschützen Treffer aus diesen inoffiziellen Partien nicht in der Statistik anerkannt. Polster bezeichnete dies im Vorfeld zum Prozess als "riesengroße Ungerechtigkeit" für ihn.
Entscheidung beim ÖFB
Vertreten wurde Polster in der Sache von den Anwälten Alexander Hiersche und Manfred Ainedter. Letzterer gab gegenüber "APA" das Urteil nach Zustellung am Mittwoch bekannt. Demnach kam der Richter in seinem Urteil zum Schluss, dass es ausschließlich die Sache des ÖFB sei, welche Spiele in welcher Form für die Statistik beurteilt werden.
Auch der Weltfußballverband FIFA habe dazu keinerlei Vorgaben. Nur sechs Spiele pro Jahr werden als offizielle Länderpartien beim ÖFB gewertet. Dies sei "nicht unsachlich" und von der Vereinsautonomie gedeckt, heißt es sinngemäß im Urteil.
Polster habe vor Gericht nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde. Ganz vom Tisch ist die Sache für die Rechtsvertreter des österreichischen Top-Torjägers jedoch noch nicht. Denn man wolle das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil jetzt einer eingehenden Analyse unterziehen. "Wir überlegen Rechtsmittel", erklärte Ainedter.
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