Anschlag in Wien
Terrorprozess muss teilweise wiederholt werden
Der Prozess um den Terroranschlag in Wien muss zu Teilen wiederholt werden. Vor Gericht standen damals sechs Angeklagte, zwei erhielten lebenslang, zwei weitere langjährige Haftstrafen, zwei wurden von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen.
WIEN. Bei dem Terroranschlags am 2. November 2020 in Wien wurden vier Menschen umgebracht und 23 teils schwer verletzt. Der Täter starb zwar, doch gegen sechs Männer wurde wegen des Verdachts der Mittäterschaft Anklage erhoben. Der anschließende Prozess mit mehreren Gerichtsterminen sorgte für breites mediales Echo. Am 1. Februar 2023 kam es zum letzten Prozesstag gegen die sechs Angeklagten, die dem getöteten Attentäter im Vorfeld geholfen haben sollen. Meinbezirk.at berichtete:
Das nicht rechtskräftigen Urteile von damals: Vier der Angeklagten wurden wegen Beteiligung an Mord für schuldig befunden. Das Strafmaß: zweimal lebenslange Haft, einmal 20 Jahre, einmal 19 Jahre. Zwei weitere Angeklagte wurden in diesem Punkt freigesprochen.
Großer Rummel um Wiener Terrorprozess
Wie mehrere Medien am Montag, 4. Dezember, berichteten, muss der Prozess rund um den Terroranschlag vom November 2020 in Wien teilweise wiederholt werden. Die Schuldsprüche wegen Mordes und terroristischer Straftaten sind rechtskräftig, die Vorwürfe wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie kriminellen Organisation werden neu verhandelt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils aufgehoben. Grund dafür sei ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs.
Geschworenensenat muss erneut entscheiden
Davon unberührt blieben die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Über die aufgehobenen Anklageaspekte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation muss nun ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht erneut entscheiden.
Freigesprochen von den zentralen Anklagepunkten wurden damals beim Aufsehen erregenden Prozess ein 23-Jähriger und ein 22-Jähriger. Bei ihnen handelte es sich einerseits um den "Chaffeur", der den Wien-Attentäter nach Bratislava zu einem letztendlich geplatzten Munitionskauf brachte, andererseits um einen alten Freund, der laut Anklage bei den Vorbereitungen geholfen hatte.
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