Haftstrafe
Riesenandrang bei Wiener Prozess zu tödlichem Verkehrsunfall

Riesenandrang herrschte am Freitag bei einem Prozess gegen einen 21-jährigen Mann wegen grob fahrlässiger Tötung.  | Foto: STEFAN SOMWEBER / APA / picturedesk.com
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  • Riesenandrang herrschte am Freitag bei einem Prozess gegen einen 21-jährigen Mann wegen grob fahrlässiger Tötung.
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Jener junge Mann, der im vergangenen Mai in Simmering einen schweren Verkehrsunfall verschuldete, bei dem sein Beifahrer (19) ums Leben kam, wurde am Freitag zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Es herrschte dabei ein Riesenandrang beim Prozess – und auch Kritik ob des Urteilsspruchs.

WIEN. Ein 21-jähriger Mann musste sich am Freitag, 23. Februar, wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Wien verantworten. Dieser soll demnach im Mai 2023 einen schweren Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem sein 19-jähriger Beifahrer ums Leben kam.

Der damals 20-Jährige war in der Leberstraße in Richtung Landstraßer Hauptstraße mit 100 km/h unterwegs gewesen und verlor die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Auto prallte gegen einen geparkten Bus. Durch die Kollision erlitten beide schwere Verletzungen, der Beifahrer erlag dann im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen – MeinBezirk.at hatte damals berichtet: 

19-Jähriger nach Verkehrsunfall in Wien tot

Das Urteil am Freitag: bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren wegen grob fahrlässiger Tötung erhielt der junge Mann eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon vier Monate unbedingt. Den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. "Das Signal muss sein: Wer sich in so ein Auto setzt und 100 km/h im Stadtgebiet fährt, geht zu einem Teil sitzen", stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest.

Schmerzensgeld bereits überwiesen

Der Rechtsvertreter der Angehörigen des Getöteten bekam 3.000 Euro an Begräbniskosten zugesprochen. 20.000 Euro hatte die Familie des Angeklagten den Hinterbliebenen bereits Mitte Oktober an Schmerzensgeld überwiesen. Dem 21-Jährigen wurde auch die Weisung erteilt, seine Psychotherapie unter begleitender psychiatrischer Kontrolle fortzusetzen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger waren damit einverstanden.

Das Urteil am Freitag: bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren erhielt der Täter wegen grob fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon vier Monate unbedingt. (Symbolbild) | Foto: hawi_101/Fotolia
  • Das Urteil am Freitag: bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren erhielt der Täter wegen grob fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon vier Monate unbedingt. (Symbolbild)
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Die Verhandlung fand dabei unter enormem öffentlichem Interesse statt, es mussten sogar einige Polizisten vom parallel laufenden Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz abgezogen und in den Saal gebeten werden.

Erhitzte Gemüter

So waren Familienmitglieder, Bekannte und Freunde des ums Leben Gekommenen einem Aufruf im Internet gefolgt und ins Landesgericht gekommen. Die Beamten griffen dann besonnen, aber bestimmt durch und sorgten dafür, dass nach einigen Minuten Ruhe einkehrte und der Angeklagte sowie sein Verteidiger unbehelligt das Gerichtsgebäude verlassen konnten.

Vor dem Landesgericht versammelten sich dann noch Dutzende Freunde und Verwandte des ums Leben Gekommenen und nahmen erhitzt an dem in ihren Augen zu milden Urteil Anstoß. "Was ist das, wenn man Leute umbringt, vier Monate!" oder "Ich geh jetzt auch fahrlässige Tötung machen!" wurde etwa gerufen. Polizeibeamte sorgten auch in dieser Situation dafür, dass die aufgeladene Atmosphäre nicht weiter eskalierte und sich die Besucherinnen und Besucher nach 15 Minuten entfernten.

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