IS-Netzwerk
19-Jähriger zu 24 Monaten teilbedingter Haft in Wien verurteilt
Ein 19-jähriger Mann, der Teil eines IS-Netzwerks wie auch der Swift-Terrorverdächtige Ternitzer Beran A. gewesen sein soll, wurde am Montag vor einem Wiener Gericht verurteilt. Er bekam zwei Jahre teilbedingter Haft.
WIEN. Er soll den mutmaßlichen Planer eines Konzert-Attentats in Wien unter anderem aus einem IS-Terrornetzwerk gekannt haben. Die Rede ist von einem 19-Jährigen, dem am Montag der Prozess am Landesgericht Wien gemacht wurde. Der junge Mann soll laut Anklage "in direktem Kontakt" mit Beran A., jenem 20-Jährigen aus Ternitz, gestanden sein, der einen Anschlag auf ein Konzert von US-Popstar Taylor Swift geplant habe.
Die Rolle des Angeklagten im Netzwerk sei recht simpel gewesen. Der Mann soll über verschiedene Social-Media-Kanäle aktiv gewesen sein und sich mit ebenso Radikalisierten ausgetauscht haben. Über seinen eigenen TikTok-Auftritt soll er die Propagandatrommel für die Terrormiliz gerührt haben. Auch ein Treueschwur auf den IS habe eine Rolle gespielt.
Stark radikalisiert
Es sei laut Staatsanwaltschaft "besonders bedenklich und besorgniserregend", dass der 19-Jährige und der mutmaßliche Swift-Terrorplaner sich wohl eng ausgetauscht hätten. Der Angeklagte äußerte sich so weit dazu, dass er wegen einer Wohnung mit dem Ternitzer im Austausch war. Für die Anklagebehörde ein Zeichen, welches "eine engere Verbindung" befürchten lässt.
Dass der Mann in die Terror-Pläne eingeweiht gewesen sein soll, dieser Verdacht erhärtete sich letztlich dann nicht. Der 19-Jährige habe aber aktiv versucht, andere Personen für den IS zu werben. Gleichzeitig soll er vor allem Frauen via Chat-Nachrichten ermahnt haben, islamistische Vorstellungen wie eine Vollverschleierung durchzuführen bzw. einzuhalten. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem "besonders stark radikalisierten IS-Sympathisanten, von dem offenbar eine akute Gefahr für alle Andersdenkenden ausgeht".
Nach Urteil auf freiem Fuß
Da es vonseiten der Ermittler nicht die nötigen Beweise gibt, die für ein Wissen zu den Attentatsplänen sprechen könnten, steht der 19-Jährige auch nicht deswegen vor Gericht. Vielmehr geht es um den Vorwurf der Vereinigung in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation.
Der 19-Jährige kam im Jahr 2015 nach Österreich und ließ sich zusammen mit seiner Familie in Wien nieder. Dort besuchte er auch die Schule und war zuletzt als Elektro- und Gebäudetechniker beruflich im Einsatz. Nur zwei Tage nach dem 20-jährigen Ternitzer, klickten auch für ihn die Handschellen. Er gilt bis dato als gerichtlich unbescholten.
Nach kurzer Zeit kam es zu einem Urteil. Der 19-jährige Mann wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Da er seit August vergangenen Jahres in U-Haft saß und diese Zeit auf den unbedingten Strafteil anzurechnen war, kam der bisher unbescholtene Mann nach der Verhandlung auf freiem Fuß. Zudem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an und der junge Mann muss ein Deradikalisierungsprogramm durchlaufen sowie dem Gericht regelmäßig entsprechende Nachweise vorlegen. Das Urteil ist rechtskräftig, heißt es.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.