Trotz Hickhack
Neue E-Scooter-Regeln ab Mitte Mai in Wien
Nach dem Hickhack rund um die neuen bzw. alten Leih-Anbieter für E-Scooter in Wien, hat die Stadt neue (Übergangs-)Regeln präsentiert, die ab dem 19. Mai gelten werden. Kein Gehsteig-Parken, mehr fixe Abstellflächen und Strafen sind geplant.
WIEN. Viel Verwirrung gab es in der vergangenen Woche in der Leih-E-Scooter-Szene in Wien. Die Stadt Wien hat in der Vergangenheit neue Regeln für die elektrischen Roller angekündigt und diese sollten ab dem 1. Mai für vier neue, aber auch bisherige Anbieter gelten. Doch eine Entscheidung, wer aus dem E-Scooter-Rennen raus ist und wer bleibt, muss noch drei Monate warten. Die BezirksZeitung berichtete über das Hickhack:
Deshalb gibt es drei Monate lang eine Art Übergangsphase, in der die Leih-Anbieter auf bestimmte Regeln achten sollen. Am Mittwoch, 3. Mai, wurden wie angekündigt die neuen (Übergangs-)Regeln präsentiert, die ab dem 19. Mai gelten.
Die BezirksZeitung bringt dir einen Überblick:
- Kein Parken am Gehsteig: Leih-E-Scooter-Lenkende müssen die fixen Scooter-Abstellflächen nutzen oder die E-Roller platzsparend in der Parkspur abstellen
- Mehr fixe Abstellflächen: Derzeit werden im ganzen Stadtgebiet die E-Scooter-Stationen ausgebaut, besonders an problematischen Hotspots. Nicht gestattet ist das Abstellen im Umkreis von jeweils 100 Metern rund um diese Abstellflächen. "Die Scooter können nur auf den vorgesehenen Abstellflächen geparkt werden", heißt es. Wenn ein E-Scooter in einem verbotenen Teil abgestellt wird, wird die Rückgabe der Leih-Roller nicht möglich sein und die Miete kann nicht beendet werden. Pro Abstellfläche gibt es Platz für bis zu zehn Scooter. Neue Abstellflächen gibt es: beim Rathausplatz, am Parkring, Praterstern, beim Museumsquartier, im Bereich der inneren und äußeren Mariahilfer Straße, am Franz-Josefs-Kai und in der Kärntner Straße
- Viele Sperrzonen: Rund um Krankenhäuser, Marktgebiete und Gemeindebauten wird das Fahren von E-Scootern verboten - das Einfahren sei technisch unmöglich. Die Sperrzonen sind: um die Staatsoper, Stephansplatz, Graben, Kärntner Straße, Vorplatz Albertina, Vorgartenmarkt, Naschmarkt, Karmelitermarkt, Rabenhof
- Ausgebremst: In gewissen Begegnungszonen, Wohnstraßen sowie anderen definierten Gebieten wird das Tempo automatisch gedrosselt. Etwa in der Wohnstraße Alberichgasse und Reuenthalgasse, Begegnungszone Innere Mariahilfer Straße
- Park-Kontrolle: Die sogenannten "Park-Sheriffs" werden die Einhaltung der Abstell-Regeln vor Ort kontrollieren
- Strafen: Wenn falsch abgestellte E-Roller nicht unverzüglich beseitigt werden, dann drohen den Betreibern Strafen
"Unsere Analysen haben uns gezeigt, wo es den größten Ärger gibt. Das betrifft vor allem die inneren Bezirke, aber auch in den äußeren Bezirken gibt es Hotspots – vor allem an Verkehrsknotenpunkten. Hier greifen wir ein mit mehr verpflichtend zu nutzenden fixen Abstellflächen, mehr Kontrollen und der Einrichtung von Sperrzonen", erklärt Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Die fixen Abstellflächen sorgen in Wien für mehr Ordnung und sind durch rote Bodenmarkierungen klar gekennzeichnet. Diese werden bei oder in der Nähe von WienMobil- bzw. WienMobil-Radstationen errichtet. Im Fachjargon: "Mobility Hubs".
Weitere Regeln in drei Monaten
Nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens plant die Stadt Wien weitere E-Scooter-Regeln. Etwa die Reduktion der Anzahl der elektrischen Leih-Roller im 1. Bezirk, in den inneren Bezirken und in der Brigittenau. Digital sollen die einzelnen Roller mit Hilfe eines Dashboards zu jeder Zeit per GPS verfolgt werden, auch rückwirkend.
Die jeweiligen Betreiber müssen dann mit einem umfassenden "Kontrollsystem" und verstärkten "Ordnerdiensten" für sinngemäß abgestellte E-Scooter sorgen. Außerdem müssen die Leih-Roller künftig u. a. Blinker, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, akustische Warnzeichen (etwa Hupen) und passende Ständer aufweisen.
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