Urteil in Wien
Freispruch für Eltern nach Heroinvergiftung von Kind
Nachdem eine Zweijährige Anfang Jänner wegen einer Heroinvergiftung in ein Wiener Spital gebracht wurde, begann am Mittwoch, 13. November, ein Prozess gegen die Eltern. Ihnen wurde beiden fehlende Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Noch am selben Tag wurden sie vom Landesgericht trotz Schuldgeständnis freigesprochen.
WIEN. Am 21. November 2024 wurde ein zweijähriges Kind in ein Wiener Spital gebracht, da es eine Heroinvergiftung erlitt. Der Vater soll in der Familienwohnung Heroin konsumiert und in Reichweite des Mädchens gelagert haben.
Der 43-jährige Vater und seine 42-jährige Partnerin mussten sich wegen des fahrlässigen Umgangs mit ihrer Tochter bzw. dem Suchtgift jetzt vor Gericht verantworten. Ihnen wurde Paragraph 92 des Strafgesetzbuchs, "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen", vorgeworfen. Der Vater bekannte sich während der Verhandlung schuldig.
Eltern freigesprochen
Im Zuge der Gerichtsverhandlung am Mittwoch, 13. November, wurden jetzt sowohl der Vater, als auch die Partnerin von der Schuld jedoch freigesprochen. Laut der zuständigen Richterin habe sich nicht eindeutig feststellen lassen können, wie das Heroin in den Körper der Tochter geraten sei, wie die "APA" berichtet.
Zur Mutter bemerkte die Richterin, dass kein Fehlverhalten festzustellen sei. Vielmehr sei es ihrem schnellen Handeln zu verdanken, dass das Kind überlebt hätte. "Wenn Sie die Ärzte nicht gerufen hätten, wäre sie nicht mehr da", so die Richterin.
Keine klaren Beweise
"Ich kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass Sie eine gröbliche Vernachlässigung begangen haben", hielt die Richterin hingegen beim Vater fest. Es konnte keine Verbindung zwischen dem Drogenkonsum des Vaters und dem Zugang der Tochter zu den Drogen hergestellt werden. Im Vorfeld hieß es zunächst, das Mädchen hätte das Suchtmittel gefunden und geschluckt.
Doch sei etwa eine Übertragung durch Liebkosung durch den Vater, nachdem jener Drogen konsumiert hatte, nicht völlig ausgeschlossen, wie der toxikologische Sachverständige Günter Paul Gmeiner anmerkt. Die beiden Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Das könnte dir auch gefallen:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.