Kindergärten
Eltern beklagen kurze Betreuungszeit ihrer Kinder in Wien

- Die Eltern appellieren für ein Entgegenkommen der Betreuungsstätten. Oftmals müssen Frauen die Last der Obsorge zu Hause übernehmen. (Symbolfoto)
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Sobald ein Elternteil in Karenz geht, erhalten Geschwisterkinder in städtischen Kindergärten nur noch eine Teilzeit-Betreuung. Viele Eltern mit mehreren Kindern kritisieren diese Regelung, da sie überlastete Mütter und Väter zusätzlich unter Druck setze und die betroffenen Kinder aus ihrer gewohnten Gemeinschaft herausreiße.
WIEN. Wer mit einem Neugeborenen zu Hause bleibt, darf sein Kind nur halbtags oder gar nur wenige Stunden im Kindergarten "abladen". Mehr ist nicht im Versorgungspaket der städtischen Kindergärten drinnen, wenn ein Erziehungsberechtigter aus unterschiedlichen Gründen keiner Arbeit nachkommen kann. Über diese Regelung beschweren sich zahlreiche Eltern. Einige haben sich deswegen auch in einem Schreiben an MeinBezirk gewandt.
Mehr als 50 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner kritisieren in ihrem offenen Brief die Regelung der „Teilzeitbetreuung“, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wiener MA 10 (Kindergärten) verankert ist. Laut der vierten Bestimmung bleibt der Betreuungsplatz zwar erhalten, falls die Berufstätigkeit von der sorgeberechtigten Person eines bereits betreuten Kindes nicht mehr gegeben ist.

- Mehrfach-Eltern haben es oft nicht leicht, wenn ein Baby geboren wird und die Betreuung der Geschwisterkinder auch noch gewährleistet sein soll. (Symbolbild)
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Bis dahin klingt es nach einem Entgegenkommen der Kindergärten. Im nächsten Satz folgt jedoch das Aber: "Die Stadt Wien behält sich aber vor, das Besuchsmodell umzustellen". Damit sichert das Modell zwar weiterhin den Betreuungsplatz der Geschwisterkinder, falls ein weiteres Baby in der Familie geboren wird, aber zu anderen Bedingungen.
Was die MA 10 dazu sagt
Weiter wird aus den AGB zitiert: "Weiters kann, sofern es aus betrieblichen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder pädagogischen Gründen erforderlich ist, seitens der Stadt Wien das Besuchsmodell auf 'halbtägiger Besuch' bzw. 'Teilzeit-Besuch' umgestellt werden".
Um welche Bedingungen es sich genau handelt, wird nicht näher erläutert. Karenz gehört aber offenbar dazu, wie einige der Eltern gegenüber MeinBezirk kundtun. Die städtischen Kindergärten möchten die Vorwürfe richtigstellen und verweisen dazu auf die Kriterien der Vergabe eines kostenlosen Kindergartenplatzes.

- Die verkürzte Kinderbetreuung in städtischen Kindergärten macht den Eltern zu schaffen.(Symbolbild)
- Foto: Freisinger
- hochgeladen von Wolfgang Gaube
Eine Voraussetzung sei demnach eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile. Demnach biete die MA 10 mit der vierten Bestimmung lediglich ihre Unterstützung an, das Kind dennoch, wenn auch eingeschränkt, zu betreuen. Wenn Mutter oder Vater zu Hause sind, bedarf es nicht zwingend einer Obsorge im Kindergarten. Neu sei diese Regelung allerdings auch nicht, wie eine Sprecherin der MA 10 gegenüber MeinBezirk betont.
Eine Anfrage von MeinBezirk an das Büro der Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (Neos) blieb zu diesem Thema bisher unbeantwortet.
Eltern nicht zufrieden
Die besorgten Eltern sehen das Angebot der städtischen Kindergärten jedoch nicht als familienfreundliches Entgegenkommen, sondern vielmehr als eine zusätzliche Belastung. Die Erziehungsberechtigten heben hervor, dass die Versorgung eines Babys ein wirklicher Vollzeitjob wäre und demnach die frühzeitige Abholung aus dem Kindergarten erschwert werde sowie die weitere Betreuung der Geschwisterkinder darunter leide.
Dabei spiele der unterschiedliche Tagesrhythmus der Kinder und die Familiensituation eine Rolle, wie es im offenen Brief der betroffenen Eltern heißt. Meistens werde dieser Ballast auf den Schultern der Frauen abgeladen, die in Karenz gehen. Außerdem würden die Kinder vorsätzlich aus der Kindergartengemeinschaft gerissen, was die Beziehung zwischen Eltern und Schützlingen sowie unter den Kindergartenfreundinnen und -freunden nur schwer ertragen könne.
Die Erziehungsberechtigten erhoffen sich, dass die Kinderbetreuung zu Hause auch gleichwertig wie eine Berufstätigkeit geschätzt wird und Kindergartenplätze künftig weiter ausgebaut werden, heißt es abschließend.
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