Prozess in Wien
Ehefrau erstochen – lebenslange Haft für 63-Jährigen
Jenem 63-jährigen Mann, der im Oktober 2023 seine 34-jährige Ehefrau erstach und sich auch selbst richten wollte, wurde am Montag am Wiener Straflandesgericht der Prozess gemacht. Das Urteil: lebenslange Haft – nicht rechtskräftig.
WIEN. Am Dienstag kam es zu einem Prozess gegen einen 63-jährigen Mann. Er musste sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Mann soll am Abend des 5. Oktobers 2023 seine 34-jährige Ehefrau erstochen haben – MeinBezirk.at berichtete damals:
Als die von besorgten Angehörigen des Opfers verständigte Polizei am Tatort eintraf, konnte nur noch der Tod der Frau festgestellt werden. Der Mann soll sich danach auch selbst habe richten wollen. Auch er war verletzt, Lebensgefahr bestand bei ihm jedoch nicht. Das Tötungsdelikt, das sich in der gemeinsamen Doppelhaushälfte in Liesing ereignet hatte, soll laut Anklage geplant gewesen sein – das geht aus Abschiedsbriefen des Mannes hervor.
Reichtum vorgegaukelt
Das Motiv des 63-Jährigen: Dieser soll die Tat aus Angst begangen haben, seine Frau könne ihn verlassen. Er dürfte ihr anfangs, als sie sich kennenlernten, vorgegaukelt haben, dass er wohlhabend sei.
Kennengelernt hatten sich beiden demnach im Jahr 2017 in einem Kartenkasino, wo sich der Mann als erfolgreicher Investor ausgegeben haben soll. Nach einem Jahr folgte die Heirat. Als die Lüge aufzufliegen drohte – er häufte einen großen Schuldenberg an, um die Fassade des reichen Mannes aufrechtzuerhalten – soll der 63-Jährige den Entschluss gefasst haben, Suizid zu begehen und seine Lebensgefährtin zu töten, um danach nach eigenen Worten im Jenseits wieder ein gemeinsames Leben zu führen.
"Im Nachhinein war das das Dümmste bzw. Schlimmste, das ich machen konnte", verantwortete sich der Beschuldigte. Er überraschte sie im Ankleidezimmer und griff sie mit einem Stanley- und Fleischmesser an. Sein Versuch, den gemeinsamen Haushund zu töten, scheiterte.
Zu Höchststrafe verurteilt
Noch am selben Tag erfolgte das Urteil gegen den Angeklagten: lebenslange Haft, nicht rechtskräftig. Damit erhielt er die Höchststrafe. Der gerichtspsychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit und keine schwerwiegende psychische Erkrankung. Allerdings sprach er von einer ausgesprochen narzisstischen Persönlichkeit. Ebenso bescheinigte er dem 63-Jährigen eine auffällige Empathielosigkeit. "Er hat keinen Ausdruck des Mitgefühls oder des Bedauerns geäußert."
Der Gerichtsmediziner wiederum beschrieb ausführlich die zahlreichen und tiefen Wunden des Opfers. Im Gegensatz dazu seien die Verletzungen des Beschuldigten "zauderartig", oberflächlich und keineswegs lebensgefährlich gewesen. "Er wollte nicht, dass sie weiß, dass sein Leben nur Lug und Trug war", betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. "Er ist so von sich eingenommen, dass er glaubte, ihr Leben sei ohne ihn nicht lebenswert." Der Mann habe heute absolute Empathielosigkeit gezeigt und diese Brutalität verlange die Höchststrafe.
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