Ab 1. Juli 2023
Das sind die neuen Regeln für Leih-E-Scooter in Wien
Bereits seit dem 19. Mai gelten einige neue Regeln für verliehene E-Scooter in der Bundeshauptstadt. Ab dem 1. Juli kommen weitere hinzu: Digitales Dashboard, verstärkte Kontrollen, Höchstzahlen, Sperrzonen und Nummerntafel.
WIEN. Nach einem Poker-Hickhack um die Vergabe der Konzession für E-Scooter-Verleiher in Wien ließen die neuen Regeln für ausgeborgte E-Roller auf sich warten. Vergangene Woche wurde mitgeteilt, dass der Einspruch vom Anbieter Tier Mobility abgelehnt wurde, weshalb die neuen bzw. alten Verleiher Lime, Bird, Link und Voi heißen. Damit ist der Weg frei für neue E-Scooter-Regeln, die ab dem 1. Juli gelten. Die BezirksZeitung berichtete:
Bereits seit dem 19. Mai hat die Stadt Wien einige neue Regeln eingeführt. Etwa das Parken am Gehsteig ist für Leih-E-Scooter verboten, man muss die fixen Abstellflächen nutzen oder die Geräte platzsparend in der Parkspur abstellen. 25 Euro kostet das falsche Abstellen von E-Rollern. Zusatzkosten gibt es auch, wenn die MA 48 das Gerät abschleppen muss.
Die Stadt baut im ganzen Gebiet die E-Scooter-Stationen aus, besonders an problematischen Hotspots. Nicht gestattet ist das Abstellen im Umkreis von jeweils 100 Metern rund um diese Abstellflächen. Die Rückgabe der Roller ist nicht möglich, wenn es in einem verbotenen Teil abgestellt wird und die Miete kann nicht beendet werden. Pro Abstellfläche gibt es Platz für bis zu zehn Scooter, neue Flächen gibt es beim Rathausplatz, am Parkring, Praterstern, beim Museumsquartier, im Bereich der inneren und äußeren Mariahilfer Straße, am Franz-Josefs-Kai und in der Kärntner Straße.
Sperr- und Langsam-Fahr-Zonen
Rund um Krankenhäuser, Marktgebiete und Gemeindebauten gibt es Sperrzonen. Das heißt, hier ist die Fahrt von E-Scootern verboten, das Einfahren sei technisch unmöglich. Dabei handelt es sich um die Gebiete Staatsoper, Stephansplatz, Graben, Kärntner Straße, Vorplatz Albertina, Vorgartenmarkt, Naschmarkt, Karmelitermarkt und Rabenhof.
In der Wohnstraße Alberichgasse und Reuenthalgasse, der Begegnungszone Innere Mariahilfer Straße sowie ähnlichen Begegnungszonen und Wohnstraßen wird das Tempo der Roller automatisch gedrosselt.
Begrenzte Anzahl und Nummernschilder
Ab Samstag, 1. Juli, gibt es auch eine begrenzte Anzahl an E-Scootern pro Zonen. In der Inneren Stadt dürfen insgesamt maximal 500 Scooter stehen, vorher waren es 2.500. In den Bezirken 2 bis 9 sowie im 20. Bezirk sind es dann 1.500 statt 2.500. Die Außenbezirke freuen sich dann auf mehr E-Roller - die Anzahl wird auf 2.000 aufgestockt. Damit gibt es auch mehr E-Scooter an den Endstellen von U-, S- und Straßenbahnen.
Was etwa die Wiener Volkspartei vor einiger Zeit forderte (siehe unten), kommt jetzt ebenfalls: die E-Roller-Nummernschilder. Diese waren im vergangenen Jahr nicht von der Stadt geplant. Da diese jedoch von allen Verleihern angeboten wurden, sorgen dann ab Juli die Nummernschilder für genauere Zuordnungsbarbarkeit bei Beschwerden. Bürgerinnen und Bürger können Fotos von etwa falsch abgestellten Rollern per "Sag’s Wien"-App mitteilen. Mit dem Schild kann dann der Standort genau und rasch überprüft werden, damit auch Beschwerden schnelle geahndet werden können.
Digitales Dashboard und App-Beschwerde
Und wer macht die Kontrolle dieser neuen Maßnahmen? Die sogenannten "Park-Sheriffs" werden die Einhaltung der Abstell-Regeln vor Ort kontrollieren. Mit dabei sind auch die Ordnungsdienste der jeweiligen Betreiber, sowie die Stadt Wien und die Wiener Polizei. Doch das wichtigste Tool für die Betreiber und die Stadt ist das digitale Dashboard, welches die genauen Standorte jedes einzelnen Geräts zu jeder Zeit per GPS anzeigen wird. Bislang mussten die Betreiber Listen schicken, wie viele und wo sich E-Scooter befinden.
Das Dashboard zeigt, wie viele E-Scooter sich wo befinden und von welchem Betreiber. Die Daten seien anonymisiert, heißt also, die Stadt oder die Betreiber bekommen keine Daten von den Lenkern. Das ermöglicht nicht nur die Kontrolle, sondern auch das konsequente Strafen bei unzulässigem Abstellen. Hier werden die Betreiber bestraft, die dann die Strafen bei ihren Nutzern setzen können. Falls ein Verleiher mehrere Vergehen tätigt, droht eine Vertragsauflösung.
Für die Umsetzung dieser definierten Maßnahmen gibt es eine vertragliche Übergangsfrist bis zum 31. August.
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