bz-Umfrage
Das sagen die Wiener zur 3G-Regel am Arbeitsplatz
Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Am jeweiligen Arbeitsort wo ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Wir haben die Wiener zur neuen Maßnahme befragt.
WIEN. Die Corona-Schutzmaßnahmen in Österreich werden ab 1. November weiter verschärft. Arbeiten darf dann nur der gehen, wer geimpft, genesen oder getestet ist. "Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Coronainfektion aussetzen muss", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, der zusammen mit Arbeitsminister Martin Kocher die 3G-Regel am Arbeitspatz präsentierte.
Die neue Regelung sei "praxistauglich" und bringe Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für die Umsetzung von 3G sind Betriebe und Beschäftigte gemeinsam verantwortlich. Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Nachweis jederzeit herzeigen zu können. Die Arbeitgeber müssen informieren und die Einhaltung stichprobenartig kontrollieren.
Verweigerern droht Kündigung
Nachweis-Verweigerer können ins Home-Office geschickt werden. Bei beharrlicher Weigerung ist eine Kündigung, allenfalls auch eine fristlose Entlassung möglich. Für Arbeitnehmer droht bei einer behördlichen Kontrolle eine verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro. Für Nachlässigkeiten seitens des Arbeitgebers können bis zu 3.600 Euro fällig werden. Von der 3G-Regel ausgenommen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die alleine im Fahrzeug sitzen.
Die 3G-Regel gilt ab 1. November mit einer 14-tägigen Übergangsfrist. Bis dahin müssen alle Personen welche keinen Nachweis erbringen können eine FFP2-Maske tragen.
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