Seit März 2024
23.000 Haushalte erhielten die Wohnbeihilfe Neu in Wien

Die Wiener Wohnbeihilfe wurde im März 2024 neu aufgestellt. Jetzt gibt es eine erste Bilanz. (Symbolbild) | Foto: Christina Gärtner
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  • Die Wiener Wohnbeihilfe wurde im März 2024 neu aufgestellt. Jetzt gibt es eine erste Bilanz. (Symbolbild)
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Seit März 2024 können sich noch mehr Haushalte für die Wohnbeihilfe anmelden, da die Regelungen zur Förderbewilligung damals verändert wurden. Seitdem wurde diese Wohnbeihilfe Neu an rund 23.000 Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt. Damit verbunden ist jedoch auch ein ordentlicher Anstieg bei den Auszahlungsbeträgen.

WIEN. Seit dem Frühjahr 2024 gibt es einige Änderungen für Mieterinnen und Mieter in Wien, was ihre Einnahmen angeht. Denn im März des Jahres wurde an den Stellschrauben für die Wohnbeihilfe ordentlich geschraubt. Herausgekommen ist die sogenannte Wohnbeihilfe Neu.

Zwei große Unterschiede zum vorherigen Modell gibt es seitdem. Es wird bei der Berechnung die Brutto- statt wie bis dahin die Nettomiete als Grundlage herangezogen. Heißt: Eine Betriebskostenpauschale wird beim neuen Modell miteingerechnet. Zusätzlich dazu wird das Höchsthaushaltseinkommen angehoben und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt bleiben zukünftig unberücksichtigt. Damit wurden nicht nur die durchschnittlichen Auszahlungen pro Haushalt erhöht, sondern auch der Kreis der Bezieherinnen sowie Bezieher erweitert.

Neos-Wohnbausprecherin Selma Arapovic (l.) und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) geben einen Überblick nach einem Jahr Wohnbeihilfe Neu.  | Foto: David Bohmann / PID
  • Neos-Wohnbausprecherin Selma Arapovic (l.) und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) geben einen Überblick nach einem Jahr Wohnbeihilfe Neu.
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Ein knappes Jahr später ziehen Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) und Neos-Wohnbausprecherin Selma Arapovic Bilanz. Seit Inkrafttreten am 1. März 2024 bis zum Jänner 2025 wurde die Wohnbeihilfe Neu an rund 23.000 Haushalte ausbezahlt. Die durchschnittliche Auszahlung stieg von 117 Euro pro Monat im Jahr 2023 auf derzeit 230 Euro. Besonders profitiert haben sollen vor allem die Alleinerziehenden. Pro Monat erhalten sie derzeit rund 327 Euro Wohnbeihilfe.

35 Prozent mehr Beihilfe

Erreicht wurde diese Aufwertung eben deshalb, weil die Höchsteinkommensgrenzen erhöht und die Berechnung der individuellen Beihilfe angepasst sowie Fördersätze angehoben worden sind. Damit verbunden war jedoch ein Anstieg von rund 35 Prozent bei den ausbezahlten Gesamtbeiträgen im Jahr 2024, verglichen mit dem Vorjahr.

Unter anderem sollten mit der Neuaufstellung der Wohnbeihilfe auch Gemeindebaumieterinnen und -mieter Ansprüche erhalten. (Archiv) | Foto: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com
  • Unter anderem sollten mit der Neuaufstellung der Wohnbeihilfe auch Gemeindebaumieterinnen und -mieter Ansprüche erhalten. (Archiv)
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Die Maßnahme wurde als Unterstützung anlässlich der Teuerungswelle präsentiert. Für Gaál wurden die Ziele damit erreicht: "Durch den Erfolg der Wohnbeihilfe Neu und mit weiteren Erleichterungen, die wir jetzt vornehmen, beweist Wien einmal mehr, was es heißt, Verantwortung für die soziale Absicherung aller Wienerinnen und Wiener zu übernehmen. Denn niemand soll aufgrund steigender Lebenshaltungskosten bedroht sein, sozial abzurutschen. Darauf schauen wir."

Und auch der pinke Koalitionspartner zeigt sich zuversichtlich: "Die Wohnbeihilfe ist Teil des Auffangnetzes, das Betroffene vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützt. Sie ist eine zielgerichtete und treffsichere Unterstützung für Menschen, die sich, auf Grund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation oder persönlicher Umstände einen angemessenen Wohnraum trotz aller Bemühungen nicht mehr leisten können", so Arapovic.

Evaluierung und weitere Maßnahmen

Verbunden mit der Ankündigung einer Neuaufstellung der Wohnbeihilfe war damals auch die Information, dass der Geldtopf damit deutlich angehoben wird. 151 Millionen Euro statt zuvor 60 Millionen Euro wurden für die Beihilfe zur Hand genommen, hieß es im März 2024.

Im Umstellungsprozess wurde darauf geachtet, die neuen Prozesse genau zu evaluieren, heißt es heute von der Stadt. Auf Grundlage dieser Auswertungen und der Erfahrungen, die das erste Jahr der Wohnbeihilfe Neu gebracht haben, werden nun Adaptionen im neuen Wiener Wohnbeihilfegesetz vorgenommen, die für weitere Erleichterungen sorgen sollen.

Im Rathaus verspricht man weitere Entlastungsmaßnahmen im Zuge der Wohnbeihilfe. (Archiv) | Foto: RMW
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Vorgesehen ist etwa eine Entlastung für Haushaltsgemeinschaften, denen Personen mit Behinderung angehören. Damit möchte die Stadt Wien ein weiteres Zeichen bezüglich Gerechtigkeit und sozialer Treffsicherheit setzen. Weitere besondere Berücksichtigung finden Alleinerziehende, die selbstständig tätig sind. Zudem wird eine zusätzliche Wertanpassung im Gesetz verankert. Damit soll einem Wertverlust der Wohnbeihilfe effektiv und nachhaltig vorgebeugt werden.

Auch rückwirkende Genehmigung

Außerdem wird eine rückwirkende Gewährung der Wohnbeihilfe für (höchstens) vier Monate ermöglicht. Bisher war die Gewährung von Wohnbeihilfe für einen vor Antragstellung liegenden Zeitraum ausgeschlossen.

Gerade bei der Wohnbeihilfe ergeben sich aber oft schwierige Situationen für die Bezieherinnen und Bezieher, die ohne Wohnbeihilfe um den Erhalt ihres Wohnraums fürchten müssen, weiß man bei der Stadt. Diesem Umstand soll durch diese Regelung vorgebeugt werden.

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