Corona-Maßnahmen
Seit Karsamstag kassiert Polizei bei Verstößen direkt
Die Polizei darf nun bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Wer in Geschäften oder nach Ostern in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Mund-Nasenschutz trägt, dem drohen 25 Euro Strafe.
ÖSTERREICH. In allen geöffneten Geschäften müssen die Kunden sowie Fahrgäste in den Öffis ab dem 14. April Schutzmasken tragen. Die Polizei muss dies kontrollieren und bei Verstößen unmittelbar strafen.
50 Euro bei Nichteinhalten
25 Euro kostet das Ignorieren der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. In den Zügen der ÖBB wird von den Bundebahnen selbst die Einhaltung der Maskenpflicht nicht kontrolliert, hieß es von den ÖBB.
Das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen (Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind, sowie von eigentlich geschlossenen Geschäften) wird mit 50 Euro Strafe belegt. Bis dahin wird auch gestraft, es flattert den Kunden eine Anzeige ins Haus.
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