24 Tonnen ätzende Flüssigkeit
Polizei zog Tankwagen aus dem Verkehr
Auf der A2-Südautobahn zogen Polizisten einen Tankwagen aus dem Verkehr. Der polnische Lkw hatte fest 24 Tonnen einer ätzenden Flüssigkeit geladen. Im Zuge einer Kontrolle wurde festgestellt, dass der verwendete Tank für den beförderten Inhalt nicht zugelassen war. Die Chloritlösung musste an Ort und Stelle abgepumpt werden, um eine Gefahr für die Umwelt auszuschließen.
EDELSCHROTT. Auf der A2-Südautobahn wurde im Gemeindegebiet von Edelschrott von Polizisten der Landesverkehrsabteilung, Fachbereich Gefahrengut, ein polnischer Tankwagen kontrolliert, der fast 24 Tonnen einer ätzenden Flüssigkeit - Chloritlösung - geladen hatte. Der ätzende Stoff hätte von Italien nach Polen transportiert werden sollen. Die Gefahrgut-Kontrollorgane stellten fest, dass der verwendete Tank für den beförderten Inhalt nicht geeignet und somit nicht zugelassen war. Für die Beförderung dieses Stoffs wäre ein spezieller Tank vorgeschrieben gewesen.
Keine Weiterfahrt möglich
Daher untersagten die Polizisten an Ort und Stelle dem polnischen Lkw-Lenker die Weiterfahrt und es wurde die zuständige Bezirkshauptmannschaft Voitsberg verständigt. Diese ordnete die vorübergehende Untersagung der Beförderung an. Somit durfte das Tankfahrzeug bis zur Behebung der Mängel nicht mehr in Betrieb genommen werden. Der polnischen Spedition gelang es mehrere Tage lang nicht, einen geeigneten Tank für den Transport zu organisieren. Die BH verfügte daher, dass der komplette Inhalt des Tankwagens in einem aufwändigen Vorgang in geeignete Behälter umgefüllt werden musste.
Eine Woche Stillstand
Dies wurde, um Gefährdungen von Personen und Umwelt auszuschließen, am Betriebsgelände einer steirischen Firma, die unter anderem bekannt für Müllentsorgung ist, durchgeführt. Anschließend musste das leere Tankfahrzeug fachgerecht gereinigt werden, da leere, ungereinigte Tankfahrzeuge weiterhin als Gefahrguttransporte anzusehen sind. Erst als alles den Vorschriften entsprach, durfte der Transport, nach einer Woche Stillstand und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung weitergeführt werden.
Der Lenker und die polnische Spedition werden bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg angezeigt.
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