Durch Urfahr-Umgebung führt wichtige Schlepperroute
Die Rohrbacher Straße (B127) und die kleineren Grenzübergänge sind im Fokus der Bezirkspolizei.
BEZIRK/LINZ (fog). Es überschlagen sich die Ereignisse – der Flüchtlingsstrom reißt nicht ab. Je undurchlässiger Europas Grenzen gemacht werden, desto mehr blüht das Geschäft von Schlepperbanden. Auch Urfahr-Umgebung bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont.
Begehrte B127 und B131
"Der Bezirk ist eine wichtige Schlepperroute geworden", sagt der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant Erwin Pilgerstorfer. Denn: "Die A1 wird stark von uns kontrolliert, daher weichen die Schlepper teilweise von Ungarn kommend über Tschechien aus." Besonders betroffen, so Pilgerstorfer, sind die B127 und die B131. Über das Mühlviertel und dann über die Aschacher Brücke werden die Flüchtlinge in Richtung Deutschland gebracht.
Die Schlepperbanden führen die Flüchtlinge, so vermutet die Polizei, teils über die kleineren Grenzübergänge, wie zum Beispiel Guglwald, nach Österreich. Das Dreiländereck von Österreich, Deutschland und Tschechien ist für die Schlepper nicht uninteressant.
Schlepper flüchteten
Schlepper-Gerichtsverfahren gibt es momentan am Fließband. Häufig sind osteuropäische Banden am Werk. Ein bemerkenswerter Fall von Schlepperei wurde am vergangenen Montag am Landesgericht Linz verhandelt. Zwei Syrer (31, 29), der eine kommt aus Urfahr-Umgebung und der andere aus den Niederlanden, wurden Ende Juli auf der B127 von der Polizei Ottensheim bei einer Verkehrskontrolle routinemäßig angehalten.
Sie hatten mit dem Auto in Ungarn sieben Syrer aufgenommen und wollten sie nach Deutschland schleppen. Zwei Flüchtlinge mussten vier Stunden ohne Pause im Kofferraum ausharren. Als die beiden Schlepper die Polizei erblickten, traten sie die Flucht an.
Sie kamen bis zum nahen Einkaufszentrum in Walding, sprangen aus dem Fahrzeug und flüchteten zu Fuß. Das Auto mit den sieben Flüchtlingen ließen sie auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums zurück. Allerdings waren die beiden Schlepper mit einem Leihauto einer Welser Firma unterwegs. Um die Fahnder nicht auf sich zu lenken, meldete ein Schlepper das Leihauto am nächsten Tag bei der Polizei Gallneukirchen als gestohlen. Die Beamten machte das stutzig und so flog die Sache auf.
Fünf Monate Haft
Einer der beiden Schlepper gestand die Tat und wurde laut Richter Rainer Nimmervoll am Landesgericht Linz zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Syrer wurde kein gewerbsmäßiges Schleppen nachgewiesen. Der Gerichtsfall des zweiten Syrers wurde, so Richter Nimmervoll, vertagt.
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