Wenig Geld in der Pension

- ÖGB Regionalfrauenvorsitzende Region Donau Helga Kittenberger, Eva Übelbacher, Dinah Djalinous-Glatz, Sigrid Bensch, Gabriele Heider, Erwin Schnitzler, Andrea Mezera, Andrea Hasengst,
Gabriele Hackl, Monika Braun, ÖGB NÖ Landesfrauensekretärin Elisabeth
Preus. - Foto: ÖGB
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ÖGB und AK informieren über Auswirkung der Teilzeitarbeit auf die Höhe der Pension.
TULLN / REGION DONAU. "Wir wollen die Teilzeitarbeit nicht schlechtreden", sagt ÖGB-Landesfrauensekretärin Elisabeth Preus. "Deswegen, weil sie für viele Personen von Vorteil ist, wenn beispielsweise Kinder erzogen oder aber auch Angehörige gepflegt werden", fügt sie hinzu.
Die ÖGB NÖ-Frauen veranstalteten gemeinsam mit den Frauen der AKNÖ eine Informationsveranstaltung zum Thema "Teilzeitbeschäftigung – Luxus oder Armutsfalle?" in der Donauregion Tulln und Krems. Die Bewusstseinsbildung stand laut Preus im Vordergrund: "Wir wollten darlegen, wie sich die Art und die Dauer einer Arbeitsunterbrechung bzw. die Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe auswirkt."
Ab dem 1. Jänner 2014 tritt das neue Pensionssystem in Kraft: "Wurden bisher die fünfzehn Jahre, in denen der Verdienst am höchsten war, für die Berechnung der Pensionsgrundlage herangezogen, so wird künftig der Durchschnitt der Arbeitsjahre genommen", informiert Pensionsexpertin Dinah Djalinous-Glatz vom ÖGB. Die vollständige Umstellung auf das Pensionskontorecht gilt für alle ASVG-versicherten Personen, die seit 1955 geboren wurden.
In den nächsten Wochen flattern Briefe der Pensionsversicherungsanstalt in die Briefkästen, bei denen die Versicherungsdaten genauestens überprüft werden sollten, empfiehlt Djalinous-Glatz.
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