Bgm. Friewald: „Entscheide aus dem Bauch“
Eigenwillige Rechtfertigung eines Bürgermeisters vor Gericht
MICHELHAUSEN / ST. PÖLTEN. Sichtlich nervös saß Bgm. Rudolf Friewald (ÖVP) vor Richter Markus Grünberger. Er hatte auch allen Grund dazu, denn das ihm zur Last gelegte Delikt ist äußerst unangenehm für einen Politiker: Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit Umwidmungen von Grundflächen von Ida Hader. Hader sah eine massive Entwertung ihrer Grundstücke gegeben. Dies und eine nicht zeitgerechte Entscheidung nach einem Einspruch führten zur Klage (das Bezirksblatt berichtete ausführlich).
Gesetze nicht gekannt?
„Es gab ständig Eingaben von Frau Hader, ich habe sie nicht mehr komplett gelesen“, verteidigt sich Friewald. Außerdem hätte er die in dem Zusammenhang stehenden Gesetzespassagen nicht gekannt, nie gelesen und hätte überdies in derlei Dingen eher „aus dem Bauch heraus“ entschieden, was ihm in der Vergangenheit auch gut gelungen wäre, so Friewald. „Ihr Verhalten führte dazu, dass Sie einen nötigen Erlass nicht ausgesprochen haben“, hält der Richter fest. – „Sie waren lange Zeit im Landtag und sollten die Gesetzeslage kennen“, führt der Staatsanwalt ins Treffen.
„Im Landtag haben das Juristen entschieden“, rechtfertigt sich Friewald, „und in der Gemeinde frage ich meine Mitarbeiterinnen.“ Diese würden zu 99 Prozent die Bescheide des Bürgermeisters formulieren, „die ich dann unterschreibe“, so Friewald. „Sind diese Mitarbeiterinnen Juristen?“, will der Staatsanwalt wissen. „Nein“, antwortet der Angeklagte. – „Man mag Friewald Fahrlässigkeit in dieser Causa vorwerfen, aber sicher nicht Schädigungsabsicht“, warf sich Verteidiger Walter Anzböck ins Zeug. Zur Einvernahme einer Zeugin wurde die Verhandlung vertagt.
Werner Pelz (Kontakt: wpelz@bezirksblaetter.com / Tel.: 0676 700 11 75)
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