Telefon ade nach einem Unfall
Polizei soll Handys nach schwerem Crash beschlagnahmen dürfen
BEZIRK TULLN. Ein kurzes Mail, eine SMS oder doch noch ein Telefonat erledigen? Grundsätzlich kein Problem, doch nicht während des Lenkens eines Fahrzeuges. Das Auto wird immer mehr zum mobilen Büro, wenn's dann kracht, kann die Ursache für den Unfall nicht nachvollzogen werden. Daher fordern Verkehrsexperten, dass Mobiltelefone nach einem schweren Unfall von der Polizei beschlagnahmt werden dürfen.
Polizei setzt Schwerpunkt
Jeder zweite Autofahrer im Bezirk Tulln hat im Februar ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, so das ernüchternde Ergebnis des Bezirkspolizeikommandos (BPK) Tulln (siehe Zur Sache). Künftig werde stärker kontrolliert, wie Bernhard Schilcher mitteilt, dass das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung im Verkehrsschwerpunktprogramm der Landesverkehrsabteilung NÖ für das 2. Quartal 2014 aufscheint. Ob das Thema „Handy-Abnahme nach Unfällen“ auch bei uns umgesetzt werden soll, wäre in höheren Führungsetagen zu diskutieren, heißt es vom Bezirkspolizeikommando.
Geschädigter bekommt Geld
Doch, sollte es so weit kommen, dann hätte dies auch Auswirkungen auf den Unfallverursacher: "Es könnte durchaus möglich sein, dass die Versicherung einen Regress erhebt", sagt Franz Aigner von der NÖ Verischerung in Kirchberg. Dadurch, dass im Polizeiprotokoll vermerkt wird, dass der Versicherungsnehmer telefoniert hat, werde in weiterer Folge festgestellt, ob grob dies fahrlässig oder vorsätzlich passierte.
Zur Sache:
Organmandate bzw. Anzeigen im Bezirk Tulln wegen Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
gesamtes Jahr 2013: Organmandate: 711 Anzeigen: 17
Februar 2012: Organmandate: 25 Anzeigen: -
Februar 2013: Organmandate: 97 Anzeigen: 2
Februar 2014: Organmandate: 52 Anzeigen: 2
Das Verhältnis Organmandate zu Anzeigen ist deshalb so eklatant, da im Falle der gegenständlichen Übertretung der Fahrzeuglenker anzuhalten und ihm ein Organmandat anzubieten ist. Erst wenn der Lenker das Organmandat ablehnt, wird Anzeige erstattet. Einen bestimmten Trend aus den o.a. Zahlen abzuleiten, ist schwierig, so Schilcher vom Bezirksbpolizeikommando Tulln. Man kann vermuten, dass die Steigerung von 2012 auf 2013 auf eine gewisse Uneinsichtigkeit bzw. das Fehlverhalten der Fahrzeuglenker zurückzuführen ist.
Die Verringerung von 2013 auf 2014 ist wohl auf eine stärkere Kontrolldichte und Schwerpunktsetzungen zu dieser Thematik seitens der Exekutive zurückzuführen.
Die Höhe des Organmandats beläuft sich auf € 50,--, die Strafhöhe bei einer Anzeige wird von der Bezirkshauptmannschaft festgelegt.
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